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Kleines Plus mit großer Wirkung

Die Nachfrage nach KV-Zusatz­versicherungen ist groß. Bereits 50 % aller Erwachsenen in Deutschland haben eine solche Versicherung abgeschlossen – aus gutem Grund.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kennt es meistens aus eigener Erfahrung: Die Kasse zahlt oft zu wenig dazu oder übernimmt die Kosten für bestimmte Leistungen gar nicht. Immer mehr Menschen wollen sich daher zusätzlich absichern - denn richtig gute medizinische Versorgung gibt es nur mit Zusatz-Absicherung.

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Ein Muss für Pflichtversicherte

Das deutsche Gesundheitssystem mit seiner gesetzlichen Pflichtversicherung macht es möglich: Jeder, der krank ist, hat einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Das ist gegenüber vielen anderen Ländern sicher ein Vorteil – doch auch in Deutschland zahlen die gesetzlichen Krankenkassen längst nicht mehr für jede medizinische Leistung.

Ob Zuschüsse zu Brillengestellen und -gläsern, Gesundheitsvorsorge, alternative Medizin oder Medikamente: Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung vieles möglich macht, wurden einige Leistungen aus ihrem Katalog gestrichen – oder gar nicht erst darin aufgenommen. Mit der Folge, dass Patienten heute für die optimale Versorgung immer wieder tief in die eigene Tasche greifen müssen.

Hier einige Beispiele:

Kostbare Zähne

Obwohl gesetzlich Krankenversicherte ab Oktober 2020 einen um 10% erhöhten befundbezogenen Festzuschuss erhalten, wenn sie einen Zahnersatz benötigen, ist eine Zahnzusatzversicherung trotzdem oft notwendig.


Das liegt daran, dass es den gesetzlichen Festzuschuss immer nur auf Basis der sogenannten Regelversorgung gibt; einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung, deren Kosten aktuell bis zu 65% von der GKV erstattet werden. Das bedeutet auf gut Deutsch: Gesetzlich Krankenversicherte bekommen keinen besonders hochwertigen Zahnersatz bezahlt, sondern nur einen Teil der günstigsten Ausführung.
 

Brille & Co

Bis 2003 wurden allen gesetzlich Versicherten mit Sehproblemen die Kosten für eine Brille erstattet, wenn sie Anspruch auf eine entsprechende Sehhilfe hatten.

Seitdem gilt bei Erwachsenen: Nur, wer mit Sehhilfe maximal 30 Prozent Sehvermögen hat, bekommt die Brille von der Krankenkasse bezahlt.

Gut versorgt im Krankenhaus...

Mehrbettzimmer und Betreuung durch den Stationsarzt – das erwartet gesetzlich Versicherte im Regelfall, wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht. Für leichte Krankheitsfälle und Bagatell-OPs mag das reichen – was aber, wenn die Krankheit komplizierter, der Aufenthalt in der Klinik länger als erwartet ausfällt?

Private Krankenversicherer bieten verschiedene Möglichkeiten der Zusatzversicherung speziell für die Klinik – dazu gehören beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt und eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

...und auf Reisen

Ein weiterer Risikofaktor sind Auslandsreisen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in den Ländern der Europäischen Union und solchen Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind begrenzt.

Die Kasse zahlt zwar im Notfall für die Behandlung vor Ort und orientiert sich dabei an den Vorschriften des Reiselandes, erstattet jedoch maximal die Kosten, die sie auch für eine Behandlung im Inland übernimmt. Für einen eventuell nötigen Rücktransport nach Hause müssen Versicherte dagegen selbst aufkommen.

Wer auf Reisen außerhalb der EU und dort, wo kein Sozialversicherungsabkommen besteht, krank wird, ist noch schlechter dran: Ohne eine Zusatzversicherung muss er oder sie die Behandlungskosten im schlimmsten Fall komplett alleine schultern.

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