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2020: Das ändert sich im neuen Jahrzehnt

Der Mindestlohn steigt, Flugtickets werden teurer, der Traum vom Eigenheim wird für mehr Menschen greifbar: Diese Änderungen erwarten Sie im neuen Jahr.

Höherer Mindestlohn und Erhöhung von sozialen Leistungen

Menschen mit niedrigem Einkommen können 2020 etwas mehr Geld erwarten. Der Mindestlohn stieg am 1. Januar von bislang 9,19 Euro um 16 Cent auf 9,35 Euro. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung erhalten zu Jahresbeginn 1,88 Prozent mehr Geld.

Die scharfe Kritik am Klimapaket schlägt sich nun in einer Erhöhung der Flugpreise nieder.

Straßenverkehr, Bahn- und Flugtickets

Das neue Jahr hält einige Reformen im Bereich der Mobilität bereit. So soll der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung verschärft und Elektromobilität gefördert werden. Dank der Mehrwertsteuerreform wird das Reisen mit der Bahn in diesem Jahr teilweise günstiger: Ab dem 1. Januar 2020 ist der Sparpreis der Deutschen Bahn bereits ab 17,90 Euro erhältlich, mit einer BahnCard können sich Reisende Tickets durch Deutschland sogar schon ab 13,40 Euro sichern.

Für Flugreisende bringt der Jahreswechsel wiederum eine leichte Erhöhung der Ticketpreise mit sich: Ab April steigt die Luftverkehrssteuer. Für Inlandsflüge und Flüge innerhalb der EU soll der Steuersatz von 7,50 Euro auf 13,03 Euro klettern, für Langstreckenflüge über 6.000 Kilometer gar von 42,18 Euro auf 59,43 Euro.

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Unterstützung von Familien

Auf Familien warten im neuen Jahr aufgrund einer Erhöhung des Existenzminimums finanzielle Vorteile. In diesem Zuge steigt auch der Unterhaltszuschuss: Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und beträgt seit dem 1. Januar 2020 monatlich bis zu 165 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, bis zu 220 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und bis zu 293 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren.

Darüber hinaus wird auch der Kinderfreibetrag zum neuen Jahr von 4.980 Euro auf 5.172 Euro je Kind erhöht.

Auch der Kinderzuschlag nimmt zu: Bereits im Juli vergangenen Jahres ist dieser von maximal 170 auf 185 Euro gestiegen. 2020 soll nun die bisher geltende harte obere Einkommensgrenze abgeschafft und durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt werden. Das hat zur Folge, dass eine Familie, die nach der alten Rechnung vielleicht knapp über der Einkommenshöchstgrenze gelegen und nichts mehr bekommen hätte, nun doch noch kinderzuschlagsberechtigt ist.

Bafög und Freibeträge werden angehoben

Schüler und Studierende, die Bafög bereits beziehen oder zukünftig beziehen werden, haben Grund zur Freude: Im neuen Jahr sind weitere Erhöhungen bei Bedarfssätzen und Freibeträgen vorgesehen. So steigt der Förderhöchstsatz zum Wintersemester 2020/21 von bislang 853 Euro auf 861 Euro. Mit der Anhebung der Pauschale für den Grundbedarf (für Studierende von 419 Euro auf 427 Euro, für Schüler nach Schulform gestaffelt) steigen die individuellen Förderungsbeträge.

Zudem werden die Einkommensfreibeträge angehoben, die Eltern, Ehegatten sowie Studierende/Schüler mit ihrem eigenen Verdienst beim Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfen, weil sie sonst keine der Förderungen erhalten. Bei verheirateten Eltern steigt der Freibetrag beispielsweise von 1.835 Euro auf 1.890 Euro. Wer als Bafög-Empfänger eigenes Vermögen hat, kann statt bisher 7.500 Euro künftig 8.200 Euro besitzen. Dieser Freibetrag gilt ab dem Wintersemester 2020/21.

Mindestvergütung für Auszubildende

Wer im neuen Jahr eine Ausbildung anfängt, erhält einen Mindestlohn von 515 Euro im ersten Lehrjahr erhalten. Diese Vergütung soll in den kommenden Jahren weiter steigen: 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Zudem steigt die Mindestvergütung für Auszubildende je Lehrjahr an: Im zweiten Jahr sind es 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent und im vierten 40 Prozent.

Studierende und Auszubildende können sich auf das neue Jahr freuen

Höhere geförderte Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge

Im Januar steigt auch in diesem Jahr wieder die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), bis zu der das Einkommen als beitragspflichtig für die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt wird. Alles, was darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. 2020 klettert die BBG auf 82.800 Euro im Westen und 77.400 Euro im Osten.

Auswirkungen hat das auch auf die betriebliche Altersversorgung. Bis zu vier Prozent der BBG können Arbeitnehmer ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben und weitere vier Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren. Somit erhöht sich der maximale steuer- und sozialabgabenfreie Anteil von 268 auf 276 Euro monatlich, der zusätzliche steuerfreie ebenfalls von 268 auf 276 Euro. Diese geförderten Beiträge gelten für Arbeitnehmer im Westen und im Osten.

Auch die Beiträge zu einer Basisrente (Rüruprente) können in höherem Umfang gefördert werden (absetzbar als Vorsorgeaufwendungen). Waren es 2019 noch 24.305 Euro (48.610 Euro für Verheiratete/Verpartnerte), so sind es zu Beginn der neuen Dekade 25.046 Euro bzw. 50.092 Euro.

Gebäudesanierung

Wer in selbst genutztem Wohn­eigentum die Heizung modernisiert, das Dach dämmt oder andere energetische Modernisierungs­maßnahmen durch­führen lässt, kann ab sofort ganze 20 Prozent der Kosten - höchs­tens jedoch 40.000 Euro - über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Wer dies tut, kann andere staatliche Förderprogramme dann allerdings nicht mehr nutzen.

Ausblick 2021: Verbesserungen bei der Wohnungsbauprämie

In Zeiten der Nullzinsen auf Spareinlagen stehen Zuschüsse vom Staat hoch im Kurs. Bausparen wird durch die Arbeitnehmersparzulage und durch die Wohnungsbauprämie gleich doppelt gefördert und ist auch dadurch zur Bildung von Rücklagen sehr beliebt. Von der Wohnungsbauprämie profitieren kann aktuell jeder unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren, dessen Einkommen 25.600 Euro (für Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (für Verheiratete/Verpartnerte) nicht übersteigt. Die staatliche Förderung kann man bereits ab einer Einzahlung von 50 Euro im Jahr auf den Bausparvertrag erhalten. Maximal können Sie sich 512 Euro im Jahr mit 8,8 Prozent fördern lassen - das entspricht einer jährlichen Prämie von 45,06 Euro.

Ab 2021 werden bei der Wohnungsbauprämie die Einkommensgrenzen erhöht. Damit sind deutlich mehr Menschen förderberechtigt. Zudem wird die Förderung auf 10 Prozent und die Höhe der begünstigten Einzahlungen angehoben. Wer jährlich die Summe von 700 Euro (1.400 Euro für Verheiratete) einzahlt, bekommt also 70 bzw. 140 Euro Wohnungsbauprämie. Mit der verbesserten Ansparhilfe könnten gerade junge Menschen und Familien den Schritt in die eigenen vier Wände leichter bewerkstelligen.

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