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Die optimale Vorsorge für Familien

Lediglich ein Teil der gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland riestert. Dabei ist diese Form der privaten Altersvorsorge wegen der Zulagen besonders für Sparer mit Kindern sehr lukrativ.

Daraus macht die Regierung in ihrem aktuellen Alterssicherungsbericht 2016 keinen Hehl: Viele Bürger werden im Ruhestand nicht ausreichend finanziell abgesichert sein, wenn sie nicht selbst ergänzend vorsorgen. Besonders Geringverdienern droht Altersarmut. Ein weiteres Dilemma ist der niedrige Zins. Denn alle müssen wegen der dürftigen Verzinsung mehr Geld zurücklegen als noch vor einigen Jahren, um ihr Sparziel zu erreichen.

Laut dem deutschen Fondsverband BVI gilt als Faustregel, dass Rentner etwa 80 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens benötigen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Meist ist der finanzielle Bedarf im Alter etwas geringer als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit und des Familienaufbaus. Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht mehr nötig, das Eigenheim ist abbezahlt, und das Auto kann kleiner ausfallen, denn die Kinder sind aus dem Haus.

Doch bringt das Alter auch neue Ziele und Notwendigkeiten mit sich. Neben Kultur und Reisen sollte an ein altersgerechtes Zuhause oder eine Pflegekraft gedacht werden. „Die Lücke kann durch die Riester-Rente geschlossen werden“, sagt Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft.

Vorteile durch Riester-Sparen

Fürs Alter vorsorgen lässt sich auf verschiedene Weise. Da gibt es zum Beispiel Kontosparvertrag, Fondssparplan, Sparstrumpf oder Goldmünzen. Doch der Vorteil beim Riester-Sparen: Der Staat belohnt diese Art der Altersvorsorge mit Zulagen und Steuerersparnissen.

154 Euro

beträgt derzeit die Grundzulage, die jeder Förderberechtigte als Riester-Förderung erhält.

Grundsätzlich sind die Riester-Angebote für alle Einkommensgruppen vorteilhaft. Sparer mit geringem Einkommen profitieren davon, dass sie bereits ab einer Einzahlung von 60 Euro pro Jahr einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen haben. Wer den vollen Zuschuss erhalten möchte, muss vier Prozent des vorjährigen rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagenansprüche einzahlen.

Besserverdiener profitieren zusätzlich über die Steuervorteile: Gezahlte Beiträge samt Zulagen können bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Den Steuervorteil, der über die Zulagen hinausgeht, zahlt das Finanzamt direkt an den Steuerpflichtigen aus.


Sparen beim Sparen

Zuschüsse: So fördert der Staat die Riester-Rente

Jeder Förderberechtigte erhält pro Jahr 154 Euro Grundzulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es zusätzlich jeweils 185 Euro. Liegt das Geburtsdatum im Jahr 2008 oder später, sind es 300 Euro jährlich. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Sparer jährlich vier Prozent des vorjährigen rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagenansprüche in den Riester-Vertrag einzahlen. Wie sich das auswirkt, zeigt das Beispiel unten. Wer bei Kalenderjahresbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro im ersten Vertragsjahr. So lohnt sich Riestern vor allem für junge Familien.

Rechenbeispiel:

Heinz hat zwei Kinder (2008 und 2010 geboren) und verdient 40.000 Euro brutto pro Jahr.
 

Sparrate 4 % von 40.000 Euro  = 1.600 Euro
Abzüglich Grundzulage für Heinz = 154 Euro
Abzüglich Zulage
für Kind 1 = 300 Euro
Abzüglich Zulage
für Kind 2 = 300 Euro
Eigenbeitrag = 846 Euro

Familien profitieren besonders

Die Riester-Rente lohnt sich besonders für Familien mit Kindern. Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern, beide nach 2007 geboren, und einem Brutto-Einkommen von 40.000 Euro muss etwa jährlich 1.600 Euro in seinen Riester-Vertrag einzahlen, um die maximale Förderung zu erhalten. Davon zahlt er aber nur 846 Euro aus eigener Tasche – den Rest steuert der Staat bei.

Für den Fall, dass die Ehefrau nicht berufstätig ist, kann zusätzlich noch deren Grundzulage abgezogen werden. Voraussetzung: Sie entrichtet einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro.

Anderes Beispiel: Liegt das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen mit zwei vor 2008 geborenen Kindern bei 20.000 Euro, müssen für die volle Förderung lediglich 800 Euro in einen Riester-Vertrag fließen. Ausgehend von den Zulagen in Höhe von 524 Euro (154 Euro Grundzulage plus 185 Euro je Kind), muss die Familie selbst nur 276 Euro aufbringen. Der Staat beteiligt sich also mit zwei Dritteln an den Einzahlungen.

Schlussendlich: Wer den Beitrag von 1.600 Euro wie im ersten Beispiel der Familie konsequent ausschöpft, erreicht nach Berechnungen des BVI bei einer Rendite von fünf Prozent nach Kosten pro Jahr nach 20 Jahren ein Vermögen von rund 55.000 Euro. Ohne Förderung hätte der Sparer mit dem eigenen Sparbetrag ein Vermögen von nur rund 30.000 Euro aufgebaut.

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Auch Alleinerziehende profitieren

Die Kinderzulagen erhalten übrigens nicht nur Familien. Auch Alleinerziehende profitieren von den Vorteilen der Riester-Rente. Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben und beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, steht die Kinderzulage – unabhängig von der Festsetzung des Kindergelds – der Mutter zu. Auf Antrag beider Elternteile kann sie vom Vater in Anspruch genommen werden. In allen anderen Fällen geht die Kinderzulage an den Kindergeld-Empfänger.

Riester-Rente in der Elternzeit

Einzahlungen in die Riester-Rente müssen und sollten in der Elternzeit keinesfalls unterbrochen werden, nur weil das Budget schmaler ist. Ab dem Monat nach Geburt beginnt die rentenrechtliche Kindererziehungszeit. Dafür erhält die Mutter Rentenansprüche in Höhe eines Durchschnittsverdieners und ist rentenversicherungspflichtig und damit förderberechtigt.

Wichtig: nach Ablauf der ­ersten drei Lebensjahre die Kindererziehungszeit in den Versicherungsverlauf eintragen lassen. Formulare dafür gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Meldet sich etwa zwei Jahre nach der Geburt des ­ersten Kindes das nächste an, verlieren Eltern keinesfalls die zwölf Monate, die ihnen durch das erste Kind noch zustehen. Vielmehr werden die 36 Monate des zweiten Kindes an die Rest-Elternzeit des ersten Sprösslings angehängt. Für die gesamte Zeit gibt es dann auch staatliche Zulagen für die Riester-Rente.

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