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Reisechaos: Das sind Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen, Ausfällen und Kofferverlust

Die Vorfreude ist groß, doch dann verspätet sich der Flug oder der Koffer ist weg: Welche Fluggastrechte Sie haben und warum eine Rechtsschutzversicherung hilft, entspannt in den Urlaub zu starten.

Aus Reiselust wird an Flughäfen in Deutschland in diesem Sommer häufig Reisefrust: Lange Schlangen, kurzfristig annullierte oder verspätete Flüge und verlorene oder beschädigte Koffer sorgen immer wieder für Chaos. Doch Reisende können sich auf das Fluggastrecht berufen: Wird der Flug annulliert, gibt es in der Regel Geld zurück. Dennoch hilft zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung, sollten Airlines sich zunächst weigern, das Geld zu erstatten. Wir haben die wichtigsten Reiserecht-Tipps für Sie zusammengestellt.
 

Fluggastrecht: Was gilt, wenn sich mein Flug verspätet?

  • Wer mehr als drei Stunden auf seinen geplanten Abflug warten muss, hat bei dieser Verspätung in fast allen Fällen das Recht auf einen pauschalen Schadensersatz. Die Summe ist dabei abhängig von der Entfernung des Reiseziels.
  • Verzögert sich ein Abflug um mehr als zwei Stunden, haben Urlauberinnen und Urlauber ein Anrecht auf Getränke und Essen – und sogar auf ein Hotel, wenn die Reise erst am nächsten Tag weitergeht.

Mein Flug wird annulliert – wie bekomme ich mein Geld zurück?

Streicht eine Airline den Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflug, steht Reisenden im Rahmen des Fluggastrechts eine Entschädigung zu. Urlauberinnen und Urlauber können in diesem Fall zwischen drei Optionen wählen:

  • einem alternativen Flug schnellstmöglich zum Ziel
  • einem Alternativflug zum Wunschtermin
  • Erstattung des Tickets – zum Beispiel als Gutschein oder Geld-Rückzahlung

  • Vermögensberaterin
  • Dagmar Spanjaard

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Mein Koffer ist weg – was tun?

Sobald eine Fluggesellschaft den Koffer entgegengenommen hat, ist sie auch dafür verantwortlich. Um die Gepäckaufgabe zu dokumentieren, müssen Reisende den ausgehändigten Beleg unbedingt aufheben.

Kommt der Koffer deutlich später an, können Urlauberinnen und Urlauber die nötigsten Dinge auf Airline-Kosten einkaufen – und die Fluggesellschaft muss das Gepäck bis in die Unterkunft liefern. Taucht der Koffer gar nicht mehr auf, müssen die Besitzer nachvollziehbar nachweisen, was alles im Koffer war – hier kann ein Foto vom Inhalt vor dem Zuklappen als Beweismittel helfen.

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Warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist

Reisende haben viele Rechte. Häufig versuchen Airlines jedoch, sich gegen Ansprüche zu wehren. Oft machen Fluggesellschaften etwa „außergewöhnliche Umstände“ geltend. Dazu können Notlandungen gehören, Streiks bei der Flugsicherung oder auch schlechtes Wetter. Grundsätzlich gilt: Reisende sollten ihre Ansprüche möglichst zügig geltend machen.

Der erste Weg führt meist über die Fluggesellschaften selbst. Reagieren die Airlines über lange Zeit nicht oder lehnen sie die Ansprüche ab, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Wer mit einer Rechtsschutzversicherung ausgestattet ist, muss sich keine Sorgen vor hohen Kosten machen.

Mit der passenden Reiseversicherung entspannt in den Urlaub

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß. Trotzdem kann es zum Beispiel sein, dass das Kind kurz vor dem Start erkrankt, die teure Spiegelreflexkamera verloren geht oder sich der Flug verspätet – oder gar annulliert wird.

Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie bei kurzfristigen Erkrankungen auf der sicheren Seite. Die Reisegepäckversicherung schützt bei Kofferverlust oder -verspätung. Eine passende Rechtsschutzversicherung wie die ADVOCARD-360°-PRIVAT bietet Ihnen Rundum-Rechtsschutz und Service – und schützt Sie vor bösen Überraschungen:

  • Flightright: Setzen Sie Ihre Flugrechte durch.
  • Bußgeldcheck: Lassen Sie Ihren Fall individuell einschätzen.
  • Reisemängel-vor-Ort-Hilfe: Melden Sie Reisemängel Ihrer Pauschalreise schnell und einfach vor Ort.

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