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Unterschätztes Risiko: Verlust der Arbeitskraft

Jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Trotzdem wird kaum ein Thema derart unterschätzt. Zurecht entspannt bleibt der, der die vielfältigen Möglichkeiten zur Absicherung nutzt.

Versicherungen gibt es viele, und es will wohlüberlegt sein, welche davon benötigt wird.

Worüber sich aber insbesondere jüngere Menschen am Beginn ihres Arbeitslebens auf jeden Fall Gedanken machen sollten, ist die Absicherung der Arbeitskraft. Das empfehlen selbst Verbraucherschützer mittlerweile „unisono”.

Denn für die allermeisten ist diese die Basis für das Einkommen, und insoweit ist der gesamte Lebensweg bedroht, wenn die Arbeitsfähigkeit auf Dauer nicht mehr gegeben ist.

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Trotzdem besitzt nur jeder fünfte Deutsche eine Berufsunfähigkeitsversicherung – das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von Statista. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Fälle von Berufsunfähigkeit oder Berufseinschränkung von Jahr zu Jahr. Allein 174.300 neue Fälle gab es im Jahr 2015, so eine Statistik der FAZ von September 2017.

Dabei gibt es, je nach Geldbeutel, viele Möglichkeiten, die Arbeitskraft abzusichern:

1. Unfallversicherung

Mit einer Unfallversicherung lässt sich je nach Invaliditätsgrad eine lebenslange Rente oder Kapitalleistung absichern. Diese wird allerdings nur bei unfall- und nicht bei krankheitsbedingter Einschränkung fällig. Unfälle sind aber nur in rund 11 Prozent der Fälle die Ursache für Berufsunfähigkeit.

2. Grundfähigkeitsversicherung

Bei Verlust einer Grundfähigkeit wie z.B. Sehen kann es – unabhängig von der Ursache (Unfall oder Krankheit) – je nach Tarif ebenfalls eine Rente oder Kapitalleistung geben, allerdings eben nur bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten.

3. Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Wird man gänzlich erwerbsunfähig, kann also – unabhängig von der Ursache – nicht mehr arbeiten, leistet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

4. Berufsunfähigkeitsversicherung

Besonders leistungsfähig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn hier wird die vereinbarte Rente bereits fällig, wenn man den bislang ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, auch hier unabhängig von der Ursache.

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