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Das ändert sich 2021

Mit dem Jahreswechsel treten viele neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2021 zusammengefasst.

Mit dem ersten Tag im neuen Jahr treten viele neue Regelungen in Kraft. Das ist neu ab dem 1. Januar 2021!

Mehr Kindergeld

Gute Nachrichten für Familien - ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind:

  • 219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder
  • 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind
  • 250 Euro Kindergeld für das vierte Kind

Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr sowie für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr (Quelle: Bundesfamilienministerium). Mehr dazu auch in diesem Artikel.

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Höherer Freibetrag für Kinder

Für das Jahr 2020 beträgt der Kinderfreibetrag 5.172 Euro. Für das Jahr 2021 soll er um 576 Euro steigen. Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.640 Euro. Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengezogen und der steuerliche Kinderfreibetrag wird von 7.812 Euro auf 8.388 Euro in 2021 (je Kind für beide Elternteile) angehoben (Quelle: Bundesfamilienministerium).

Der Solidaritätszuschlag entfällt

Für 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Soli ab 2021 vollständig entfallen. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von heute 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird.

Zwei Beispiele: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro) spart ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr. Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich (Quelle: www.bundesregierung.de).

Erhöhung der Wohnungsbauprämie: Mehr Förderung fürs Eigenheim

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat verstärkt Bausparer, die eine Immobilie kaufen, bauen oder modernisieren möchten. Die Förderung selbst sowie die Einkommensgrenzen wurden zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht. Für Alleinstehende wurde der geförderte Maximalbetrag von 512 EUR auf 700 EUR pro Jahr erhöht und das maximal zu versteuernde Einkommen von 25.600 EUR auf 35.000 EUR angehoben (für Verheiratete gelten die doppelten Beträge). Der Fördersatz wurde von 8,8% auf 10% heraufgesetzt, sodass z.B. ein verheiratetes Paar, das innerhalb der Einkommensgrenzen liegt, in 7 Jahren ca. 1.000 EUR vom Staat dazu erhalten kann (Quelle: Deutsche Bausparkasse Badenia AG).

Mindestlohn wird erhöht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro brutto pro Stunde. In weiteren Schritten wird er stufenweise erhöht: Zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro (Quelle: Bundesarbeitsministerium).

Mehr Geld für Alleinerziehende

Wer allein Kinder großzieht, profitiert 2021 von einem höheren Steuerfreibetrag. Der steigt von 1.908 Euro auf 4.008 Euro im Jahr. Anspruch auf den Freibetrag besteht, wenn ein Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebt, das das Kindergeld bekommt, und es keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht (Quelle: www.familienportal.de).

Altersvorsorge steuerlich besser absetzbar

Ausgaben für die Altersvorsorge können ab dem 1. Januar steuerlich besser abgesetzt werden, zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt 2021 ein Höchstbetrag von 25.787 Euro (2020: 25.046 Euro) (Quelle: Bund der Steuerzahler).

Erhöhung der Pendlerpauschale

Wer einen längeren Weg zur Arbeit hat, kann ab dem kommenden Jahr mehr Geld von der Steuer absetzen. Bei einem Arbeitsweg von mindestens 21 km erhöht sie sich um 5 Cent pro zurückgelegten Kilometer auf 35 Cent / Kilometer. Wer einen Arbeitsweg von weniger als 21 Kilometer hat, für den bleibt die Pendlerpauschale unverändert bei 30 Cent / Kilometer (Quelle: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine).

Kfz-Steuer

Bei der Berechnung der Kfz-Steuer werden die CO2-Emissionen stufenweise stärker berücksichtigt und die Kfz-Steuer entsprechend erhöht. Das gilt allerdings nur für 2021 neu zugelassene Pkw (Quelle: Bundesfinanzministerium).

Prakitische Prüfung für alle Führerscheinklassen

Wer ab Januar 2021 die praktische Führerscheinprüfung ablegt, der muss damit rechnen, dass sie etwa zehn Minuten länger dauert. Unter anderem wird der Aufgabenkatalog für die Fahrprüfung erweitert und während der Fahrt wird ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt. Ziele sind mehr Objektivität und eine verbesserte Rückmeldung für den Fahrschüler (Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat).

EU-weites Plastik-Verbot ab Juli 2021

Plastik sorgt zunehmend für die Verschmutzung der Umwelt und der Meere. Ab dem 3. Juli 2021 dürfen EU-weit unter anderem Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Strohhalme, Styroporbehälter für warmes Essen zum Mitnehmen oder auch Wattestäbchen aus Plastik nicht mehr hergestellt werden (Quelle: www.bundesregierung.de).

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