Dieser Artikel in Kürze
- Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss
- Von der Förderung profitieren Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, die eine selbstgenutzte Immobilie erwerben
- Das Baukindergeld ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt
Lesezeit: In 5 Minuten erfahren Sie, wie Familien vom Baukindergeld profitieren können.
Familien können ab sofort das Baukindergeld beantragen. Egal, ob Kauf oder Neubau, Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem sogenannten Baukindergeld fördert der Staat Familien mit Kindern mit 12.000 Euro je Kind.
Das gilt für Immobilien, die ab dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag der Baugenehmigung.
Was ist Baukindergeld?
Mit dem Baukindergeld wird der erstmalige Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien gefördert. So möchte der Staat den Mietwohnungsmarkt entlasten und vor allem Familien in die eigenen vier Wände bringen.
Ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus, ist dabei ganz egal. Das Förderprogramm Baukindergeld soll es bis zum 31.12.2020 geben.
Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Im Haushalt lebt mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld gezahlt wird.
- Der Kaufvertrag wurde frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet oder die Baugenehmigung wurde nach dem 01.01.2018 erteilt.
- Das neue Zuhause wird selbstgenutzt und ist die einzige Wohnimmobilie.
- Das Haushaltseinkommen beträgt max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird dazu das zu versteuernde Einkommen des Haushalts für die Prüfung herangezogen.
- Das neue Eigenheim oder die Eigentumswohnung befindet sich in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit der Antragsteller spielt keine Rolle.
Wie viel Baugeld gibt es?
Pro Kind unter 18 Jahren gibt es einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt kann man 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke genutzt wird. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden beziehungsweise in den Haushalt aufgenommen werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden.
Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt. Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Beispiel: Für Anträge im Jahr 2018 gilt Ihr Einkommen von 2016 und 2015. Schauen Sie einfach in Ihre Einkommensteuerbescheide.
Wie kann ich einen Antrag auf das Baukindergeld stellen?
Einen Antrag können alle berechtigten Personen seit dem 18. September 2018 stellen. Den Zuschuss gibt es für Verträge oder Baugenehmigungen, die bis Ende 2020 abgeschlossen werden.
Anträge können ausschließlich online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Halten Sie unbedingt die Antragsfrist ein:
Welche Unterlagen benötige ich, um das Baukindergeld zu beantragen?
Bereithalten sollten Antragssteller folgende Unterlagen:
- Grundbuchauszug, als Nachweis über den Eigentumserwerb. Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
- Die Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragsstellung. Wer also 2018 einen Antrag stellt, muss die Steuerbescheide aus den Jahren 2015 und 2016 einreichen.
- Die Meldebestätigung, mit der der Nachweis zur Selbstnutzung erbracht werden muss. Die Meldebestätigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie seines Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft ausweisen.
- Die letzten Kindergeldbescheide aller Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Haushalt leben.
Wie wird das Baukindergeld ausbezahlt?
Das Baukindergeld kann erst nach Prüfung der Nachweise ausgezahlt werden. Familien, deren Antrag genehmigt wurde, bekommen jedes Jahr 1200 Euro Zuschuss je Kind – und das über insgesamt zehn Jahre. Die Auszahlung erfolgt jährlich. Sie sollten bei der Finanzierung also berücksichtigen, dass Sie das gesamte Geld nicht sofort zur Verfügung haben.
Und wenn sich meine Lebenssituation ändert?
Das Baukindergeld wird nur so lange ausgezahlt, wie Sie auch tatsächlich in der Immobilie wohnen. Wird die Immobilie vorzeitig wieder verkauft oder vermietet, endet die Förderung. Die Eigentümer sind verpflichtet, dies der KfW zu melden. Die bis dahin erhaltene Förderung für die Jahre der Selbstnutzung muss aber nicht zurückgezahlt werden.
Wird die Immobilie allerdings z. B. wegen eines Jobwechsels verkauft und dafür eine neue gekauft, läuft die Förderung weiter.
Detaillierte Informationen finden Sie in dem Merkblatt KfW zum Baukindergeld und unter www.kfw.de/baukindergeld.