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Kennen Sie das ABC der Altersvorsorge?

Sorgenfrei in Rente? Das Thema Altersvorsorge geht jeden an, ist aber schwer zu überblicken. Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe von A bis Z.

Altersvorsorge

Sie ist und bleibt einer der elementaren Bausteine in der Lebensplanung eines Menschen. Allerdings sind die Deutschen in dieser Frage zwiegespalten. Nach einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge befürchten aktuell 69 Prozent der Bundesbürger, dass sie im Alter ihren Lebensstandard reduzieren müssen. Gleichzeitig ist der Anteil der Menschen, die ihre Altersvorsorge für ausreichend halten, auf 31 Prozent gesunken. Das ist einer der niedrigsten Werte, die in der monatlichen Deutschland-Trend-Umfrage der ARD jemals gemessen wurde.

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine lohnende Form der ergänzenden Versorgung. Hierbei erhält der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage von seinem Arbeitgeber. Die Finanzierung kann auch durch den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung (siehe unten) erfolgen. Der Arbeitnehmer profitiert hierbei in der Anwartschaftsphase von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen. Zusätzlich spart auch der Arbeitgeber den auf den Umwandlungsbetrag sonst zu entrichtenden Sozialversicherungsbeitrag. Viele Arbeitgeber beteiligen sich an der Beitragszahlung für die bAV der Arbeitnehmer oder sagen eine rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung zu.

Durchschnittsentgelt

Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten stellt die Bundesregierung auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes fest. Für das Jahr 2017 wurde das Durchschnittsentgelt (West) auf 37.103 Euro festgelegt.

Entgeltumwandlung

Anspruch darauf haben in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Personen. Wer sie nutzen will, kann laut Betriebsrentengesetz pro Jahr einen Betrag in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) für die betriebliche Altersversorgung umwandeln. Das sind im Jahr aktuell bis zu 3.048 Euro oder 254 Euro pro Monat.

Entgeltumwandlung

Mehr Netto vom Brutto

Beispielrechnung: Ein Mann, 30 Jahre und ledig, investiert monatlich 100 Euro aus seinem Bruttogehalt in seine Direktversicherung. Er profitiert von der Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

Freiwillige Beiträge

Diese können Versicherte an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, wenn sie nicht versicherungspflichtig sind, aber dennoch Rentenansprüche erwerben oder aufrechterhalten wollen. Die freiwillige Versicherung muss beantragt werden. Die Beitragshöhe kann zwischen einem Mindest- und einem Höchstbeitrag frei gewählt werden. Freiwillige Beiträge eines Jahres müssen spätestens bis zum 31. März des folgenden Jahres gezahlt werden.

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Gesetzliche Rente

Noch immer glaubt rund ein Drittel der Deutschen, dass die gesetzliche Rente im Alter ausreicht. Dabei weist selbst die Bundesregierung seit der Rentenreform 2001 darauf hin, dass die gesetzliche Rente nicht mehr zur Finanzierung des Lebensstandards im Rentenalter ausreichen wird. Aktuell liegt der Satz für die gesetzliche Rentenversicherung in der Bundesrepublik bei 18,7 Prozent. Ein Anrecht auf die gesetzliche Regelaltersrente hat dabei jeder, der das 65. Lebensjahr vollendet (für die Jahrgänge ab 1964: das vollendete 67. Lebensjahr) und wenigstens fünf Jahre beziehungsweise 60 Kalendermonate in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Hinzuverdienstgrenze

Der Eurobetrag, den ein Rentner höchstens zur Rente dazuverdienen darf, ohne dass diese gekürzt wird oder wegfällt. Hinzuverdienstgrenzen sind bei vorgezogenen Altersrenten, bei Renten wegen Erwerbsminderung und bei Renten wegen Todes zu beachten. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen.

Information

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich rund 31 Millionen Renteninformationen an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind. Außerdem müssen bereits fünf Jahre mit Beitragszeiten im Konto gespeichert sein, da dies die Grundvoraussetzung für eine Rente ist.

Jahresmeldung

Damit meldet der Arbeitgeber der Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle unter anderem die Entgelthöhen und Beschäftigungszeiten seiner versicherten Beschäftigten für das jeweils zurückliegende Kalenderjahr. Die Arbeitnehmer erhalten eine Durchschrift der gemeldeten Daten.

Kindererziehungszeiten

Wer Kinder erzieht, bekommt sogenannte Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten in Höhe eines Durchschnittsentgelts pro Jahr gutgeschrieben. Die Beiträge dafür zahlt der Bund. Für jedes nach 1991 geborene Kind werden die ersten drei Jahre nach dem Monat der Geburt als Erziehungszeit angerechnet. Für Geburten vor 1992 sind es ebenfalls drei Jahre.

Lebensversicherung

Die klassische Lebensversicherung ist und bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil einer sinnvollen Altersvorsorge. Immerhin ist die konventionelle Lebensversicherung das einzige private Altersvorsorgeinstrument, das höchste Sicherheit bei langfristiger Geldanlage bietet. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden im Jahr 2015 über 85 Milliarden Euro an die Versicherungskunden in Deutschland ausbezahlt. Im Jahr zuvor waren es 80 Milliarden Euro.

Mindestrente

So etwas gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Allerdings gibt es eine Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten vor dem 1.1.1992, denen niedrige Arbeitsverdienste zugrunde liegen. Auch für Kindererziehungszeiten ab 1992 kann eine Aufwertung der regulären Pflichtversicherungszeiten erfolgen. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe des Einkommens beziehungsweise bemisst sich auf Basis der geleisteten Beiträge.

Nachzahlung

Dabei handelt es sich um die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für weiter zurückliegende Zeiten. In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit der Nachzahlung. Das gilt beispielsweise für Zeiten einer schulischen Ausbildung, die nach dem 16. Geburtstag begonnen wurde. Der Antrag für diese außerordentliche Nachzahlung kann nur bis zum 45. Geburtstag gestellt werden. Elternteile, denen Kindererziehungszeiten angerechnet werden und die bis zur Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag für so viele Monate freiwillige Beiträge nachzahlen, wie sie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit benötigen.

Online-Dienste

Im Rahmen der Online-Dienste bieten die Rentenversicherungsträger ihren Versicherten die Möglichkeit, Anträge online zu stellen, das Konto einzusehen oder Termine online zu vereinbaren.

Pflegeversicherung

Seit dem 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegeversicherung gibt dabei den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen oder aber Geld beziehen wollen, welches sie den pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können.

Qualität

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Riester-Rente

Sie ist eine besondere Form der privaten Altersvorsorge. Kritiker behaupten, sie lohne sich nicht. Richtig ist, dass sich Riestern wegen der Zulagen besonders lohnt. Zudem kann sich Riestern auch aus steuerlicher Sicht lohnen, da Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind. Je nach Steuersatz kann das die jährliche Steuerlast um mehrere Hundert Euro reduzieren. Die staatliche Förderung beträgt jährlich 154 Euro für jeden Zulageberechtigten. Für jedes Kind gibt es 185 Euro (ab 2008 geborene Kinder 300 Euro). Auch für Gutverdienende kann sich Riestern lohnen. Bis zu 2.100 Euro dürfen sie als Beiträge jährlich von der Steuer absetzen. Das kann eine Ersparnis von bis zu 1.000 Euro erbringen.

Selbstständige

Auch diese Gruppe kann steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen – neben der bAV (bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften) etwa mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Wer einzahlt, kann in diesem Jahr 84 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Aber es gelten Höchstgrenzen: Der jährliche Höchstbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der jährlichen knappschaftlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) mit dem aktuellen Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung (2017: 94.200 Euro mal 24,8 Prozent. Das sind 23.362 Euro).

Mauritius images/Juice images Vorgesorgt: Der Ruhestand wird durch finanzielle Freiheit besonders schön.

Teilrente

Erst bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze erhalten Arbeitnehmer die volle Altersrente. Sie haben aber die Möglichkeit, ihre Altersrente als Teilrente in Anspruch zu nehmen. Das Prinzip: Der Beschäftigte reduziert ab einem bestimmten Alter seine Arbeitszeit und erhält demzufolge auch weniger Gehalt. Als Ausgleich dient die Altersrente.

Gut zu wissen: Versicherte können bei einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze mehr hinzuverdienen, wenn sie eine der Teilrenten statt der Vollrente wählen. Denn je weniger Rente sie beanspruchen, desto mehr können sie hinzuverdienen. Die aus dem Hinzuverdienst errechneten Entgeltpunkte werden der späteren Vollrente als Zuschlag hinzugerechnet.

Überschussanteile

Sie sind ein wichtiges Element bei Kapitallebensversicherung und privater sowie betrieblicher Rentenversicherung. Lebensversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, vorsichtig zu kalkulieren. Sie erzielen daher regelmäßig Überschüsse, zum Beispiel dann, wenn die Kapitalanlage Erträge über die garantierte Verzinsung hinaus erbringt.

Die Höhe der Überschüsse eines Versicherers hängt davon ab, wie gut er die Beiträge der Kunden am Kapitalmarkt investieren kann; außerdem davon, wie viele Versicherungsfälle eintreten, wie lange Leistungen erbracht werden und wie sparsam in dem jeweiligen Unternehmen gewirtschaftet wird.

Versorgungslücke

Der berühmte Ausspruch des einstigen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm beschreibt in seiner Abwandlung eine heute unumstößliche Tatsache: Die Versorgungslücke ist sicher. Das liegt ganz wesentlich an der demografischen Entwicklung. Zuletzt sind auf einen Rentenbezieher noch mindestens zwei Beitragszahler gekommen. Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass es in Zukunft weitere Veränderungen im System der gesetzlichen Rente gibt. Diese kann der Einzelne jedoch nicht beeinflussen. Umso wichtiger ist es, selbst aktiv zu werden und zusätzlich privat vorzusorgen. Dazu stehen Produkte wie Fondssparpläne, Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen zur Verfügung oder auch die betriebliche Altersversorgung.

X-Generation

Die 1965 bis 1980 Geborenen werden in der Soziologie mit dem Begriff „Generation X“ umschrieben. Diese lebt seit Jahren mit der Gewissheit, dass die gesetzliche Rentenkasse ihnen später nicht das auszahlt, was sie im Laufe der Jahre eingezahlt haben. So heißt es, privat vorzusorgen.

Y-Generation

Bezeichnung für die heute 18- bis 35-Jährigen. Wie Studien belegen, investiert diese Altersgruppe kaum in die Altersvorsorge, und das, obwohl sie sich der Lücken des Rentensystems bewusst ist. Die heutigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen können sich nach den Rentenreformen der letzten Jahre allerdings noch weniger auf staatliche Leistungen zur Alterssicherung verlassen als jede Generation vor ihnen.

Zusatzrente

Das sind alle regelmäßigen Einkünfte, die ein Rentner neben der gesetzlichen Altersrente hat. Dies sind in der Regel die Leistungen einer zusätzlichen Altersvorsorge, zum Beispiel aus einer privaten Rentenversicherung.

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