Die Highlights

Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber

Gesetzliche Vorgaben erfüllt

Sie bieten eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. 

Nachhaltige Motivationsimpulse

Eingesparte Lohnnebenkosten können kostenneutral als Beitragszuschuss gewährt werden.

Wenig Verwaltungsaufwand

Kein Insolvenzschutz nötig, keine Anpassungspflicht für laufende Renten.

Das bietet Ihnen eine Direktversicherung

Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter

Was ist eine Direktversicherung?

 

Die Direktversicherung ist ein bewährter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung: Ihre Mitarbeiter können Teile ihres Gehalts umwandeln und in die Direktversicherung einzahlen. Aber auch Sie können etwas beisteuern und Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. So binden Sie Fachkräfte an Ihr Unternehmen und können Fluktuationskosten sparen.

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Altersversorgung statt Gehaltserhöhung

Wenn Sie gute Leistungen eines Mitarbeiters honorieren möchten, kommt wegen der Steuer- und Sozialabgaben nur ein geringer Teil bei Ihrem Arbeitnehmer an. Wenn Sie aber die Gehaltserhöhung in eine betriebliche Altersversorgung investieren, kann jeder Euro Ihren Arbeitnehmern zugutekommen. Und nebenbei spart Ihr Unternehmen Lohnnebenkosten oder kann einen kostenneutralen Beitragszuschuss geben.

Direktversicherung statt Bausparen

Auch vermögenswirksame Leistungen können – soweit tarifvertraglich zulässig – in Beiträge für eine Direktversicherung umgewandelt werden. Für den Mitarbeiter fallen dabei für die Beiträge – anders als bei einem Bausparvertrag – weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an. Auch Sie zahlen auf den Beitrag keine Sozialabgaben und senken so Ihre Lohnnebenkosten.

Vorsorge für die eigene Familie

In kleinen und mittleren Betrieben arbeiten häufig Familienangehörige im Betrieb mit. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einem angemessenen Gehalt und den üblichen sozialen Nebenleistungen Ihre Familienmitglieder fürs Alter abzusichern. Die Beiträge werden bei richtiger Gestaltung steuerlich anerkannt. Auch für den mitarbeitenden Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für eine betriebliche Altersversorgung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Altersvorsorge für Mitinhaber

Je nach Rechtsform des Unternehmens können auch Arbeitgeber von den Vorteilen einer über Betriebsausgaben finanzierten betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Dies gilt z. B. für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Bei neu gegründeten Unternehmen kann der hohe Versorgungsbedarf dieses Personenkreises mit steuerlichen Vorteilen über eine rückgedeckte Unterstützungskasse organisiert werden. Bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen bieten sich Produkte mit hoher steuerlicher Förderung im Rahmen der privaten Altersvorsorge an.

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Faktisch kein Haftungsrisiko
  • Senkung der Lohnnebenkosten zugunsten eines kostenneutralen Arbeitgeberzuschusses
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Unkomplizierte Lösung bei Ausscheiden eines Mitarbeiters
  • Durch Zuschuss erhöhte Mitarbeitermotivation und Bindung an das Unternehmen, Senkung von Fluktuationskosten möglich

Vorteile für Ihre Arbeitnehmer

  • Im Alter zusätzliches Einkommen neben der staatlichen Rente
  • Staatliche Förderung durch Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Optimale Kombination aus Sicherheit und Ertragschancen einer intelligenten Kapitalanlage
  • Mitnahme oder private Fortführung des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel unkompliziert möglich
  • Keine Anrechnung des Vertragsguthabens auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Weitere Vorteile, wenn eine Berufs­unfähigkeits­rente eingeschlossen wird

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von einem Bonus-Programm der Generali Deutschland Versicherung AG. Mehr Schutz zu einem günstigen Preis.

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Ein Produkt der Generali
 


Generali Deutschland Lebensversicherung AG
Adenauerring 7, 81737 München


Vorteile für alle Beteiligten

So funktioniert die bAV Strategie Plus

Das Vorsorgekonzept aus einer Hand:

 

Bei der bAV STRATEGIE PLUS überweist der Arbeitgeber die Beiträge an den Versicherer. Er erfüllt den gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (Finanzierung der Beiträge über das Bruttogehalt).

Die aus der bAV entstehenden Leistungen werden dann pünktlich ab dem vereinbarten Rentenbeginn an den Arbeitnehmer überwiesen.

Hinweis: Genaues ergibt sich u. a. aus den Versicherungsbedingungen der Generali Deutschland Lebensversicherung.

Ihr Vermögensberater

Jens Borkes

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