Was passiert bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

Ein viraler Infekt ist schneller überwunden als ein Unfall oder eine Operation. Die vollständige Genesung schwerwiegender Krankheiten kann Wochen oder Monate dauern und zu einem finanziellen Engpass führen.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen ist das Einkommen durch die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers in gewohnter Höhe gesichert – zumindest für Angestellte. Selbstständige und freiberuflich Arbeitende haben Verdienstausfälle ab dem 1. Tag.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, erhalten gesetzlich versicherte Angestellte von ihrer Krankenversicherung bis zu 72 Wochen lang ein deutlich geringeres Krankengeld. Dessen Höhe beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens bzw. höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. So können schnell mehrere hundert Euro monatlich zusammenkommen, die dann in der Familienkasse fehlen, um die monatlichen Ausgaben zu decken.

Weil das Krankengeld zudem auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Stand 2024) begrenzt ist, haben Besserverdienende im Krankheitsfall oft eine besonders hohe Einkommenslücke.

Für Selbstständige und freiberuflich Tätige gilt das sowieso, da sie ohne eine Absicherung durch ein Krankentagegeld allein auf ihre Rücklagen vertrauen müssten. Allerdings könnten gesetzlich versicherte Selbstständige/Freiberufler auch freiwillig gegen höheren Beitrag ein Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung einschließen. 

Beispiel: So hoch kann das Krankentagegeld ausfallen

Die Höhe des Krankentagegelds hängt vom Bruttoeinkommen ab. Beispiel: Ein gesetzlich versicherter Angestellter mit einem Bruttoeinkommen in Höhe von 3.000 Euro erhält knapp 2.050,00 Euro netto pro Monat*. Das Brutto-Krankengeld vor Sozialabgaben beläuft sich bei anhaltender Krankheit auf 1.845,00 Euro. Netto erhält der Angestellte 1.603,50 Euro Krankengeld ausgezahlt. Das entspricht einer monatlichen Einkommenslücke von etwa 22 Prozent.

* Beispielberechnung gilt für eine Person ohne Kinder in Steuerklasse 1, ohne Abgaben von Kirchensteuer.

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Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Ein privates Krankentagegeld gleicht Einkommensverluste bei längerer Krankheit aus und sichert damit nicht weniger als Lebensstandard und Existenz. Als private Zusatzversicherung können Angestellte, Selbstständige oder Personen in freien Berufen als Leistung einen individuellen Tagessatz maximal bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens vereinbaren zusammen mit einem etwaigen Anspruch auf ein gesetzliches Netto-Krankengeld und ggf. bestehenden weiteren Krankentagegeldern. Das Krankentagegeld ist steuerfrei und wird häufig auch für Samstage, Sonntage und Feiertage ausgezahlt bzw. je nach Tarif während der medizinischen Reha oder schrittweisen Wiedereingliederung.

Aussteuerung von Krankengeld

Nach spätestens 78 Wochen endet die Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes. Innerhalb dieser Zeit sollte geklärt sein, ob bzw. unter welchen Bedingungen man entweder in den Job zurückkehrt oder berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig ist. Sofern das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht wurde, kann der Anspruch auf die ohnehin sehr geringe staatliche Erwerbsminderungsrente geprüft werden.

Um finanzielle Einbußen während einer Krankheitsphase zu überbrücken, kann sich eine Krankentagegeldversicherung lohnen. Die Krankentagegeldversicherung greift also bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Bei einer länger andauernden oder ggf. sogar dauerhaften Berufsunfähigkeit sichert eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) das Einkommen ab. Oft gehen die Leistungen von der Krankentagegeld- auf die Berufsunfähigkeits-Versicherung über.

Die private BU-Rente wird dann ausgezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit nach den in der BU-Versicherung definierten Bedingungen vorliegt. Der Vorteil liegt dabei in der Absicherung des konkret ausgeübten Berufs – im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente: Hier geht es darum, ob man überhaupt noch in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit – wenn auch nur teilweise – ausüben zu können.

Unser Tipp:

Damit im Ernstfall ein lückenloser Übergang vom Krankentagegeld auf die BU-Rente gelingt, bietet der Vermögensaufbau & Sicherheitsplan passgenaue Lösungen. So besteht die Möglichkeit, dass Sie nach dem Krankentagegeld eine BU-Leistung erhalten.

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