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7 Finanz-Tipps zum Jahresende

Gerade jetzt ist es wichtig, die Finanzen zu prüfen, um keine finanziellen Vorteile zu verschenken und sich auf anstehende Änderungen im Jahr 2018 vorzubereiten.

1. Riester-Rente: Jetzt Zulagen rückwirkend beantragen

Das Riester-Sparen ist durch die hohen Zulagen eine besonders attraktive Form der Altersvorsorge. So bekommen Riester-Sparer eine Grundzulage in Höhe von jährlich 154 Euro, die 2018 sogar auf 175 Euro steigt. Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage für Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Für ältere Kinder sind es pro Jahr 185 Euro.

Trotz dieser ansehnlichen Förderung gibt es immer noch viele, die keinen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, obwohl ein Anspruch auf Zulagen besteht. So wird viel Geld verschenkt, das im Zweifel im Alter dringend benötigt wird. Deshalb unser Rat für alle, die noch keinen Riester-Vertrag haben: Erkundigen Sie sich bei uns, ob auch Sie von Zulagen profitieren können.

Wichtig: Wenn Sie vor dem 31.12.2017 abschließen, erhalten Sie auf Antrag die Zulagen rückwirkend auch noch für die Jahre 2015 und 2016.

Wichtig: Vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es besonders gute Nachrichten. Denn ab 2018 wird die Riester-Rente bis zu einem Betrag von 204,50 Euro pro Monat nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Wer also bisher wegen dieser Anrechnung keinen Vertrag abgeschlossen hat, sollte diese Entscheidung überdenken. Oftmals reichen schon sehr niedrige eigene Beiträge aus, um die volle Zulage zu erhalten.

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2. Riester-Rente: Zulagenkürzung vermeiden

Sie gehören zu den über 16 Millionen Deutschen, die bereits mit einem Riester-Vertrag für das Alter vorsorgen? Dann haben Sie schon Vieles richtiggemacht.

Aber aufgepasst: Die volle Zulage gibt es nur, wenn der eigene Beitrag mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens ausmacht. Auch die Kinderzulage sollten Sie, sofern Sie diese erhalten, im Blick haben (siehe Punkt 5). Denn die Kinderzulage gibt es nur, wenn Kindergeld fließt.

Sind die Bedingungen nicht erfüllt, wird die Zulage gekürzt. Prüfen Sie also, ob der aktuelle Beitrag ausreicht und ggf. der Anspruch auf Kindergeld und damit auf Kinderzulage gesichert werden kann, um so die vollen Zulagen auch in Zukunft zu erhalten.

3. Bei Rürup-Rente komplette Förderung sichern

Die steuerliche Absetzbarkeit für Rürup-Renten wurde für dieses Jahr erneut verbessert. 2017 können 23.362 Euro (47.724 Euro bei Zusammenveranlagung) eingezahlt werden. Von dieser Summe sind 84 Prozent (also 19.624 Euro beziehungsweise 39.248 Euro bei Zusammenveranlagung) steuerlich abzugsfähig.

Ein Rürup-Vertrag kann laufend bespart werden oder mit einer Einmalzahlung beginnen. Ebenfalls kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Diese Option ist vor allem für Selbständige interessant, die ihre Einkommenssituation oft erst am Jahresende überblicken. Hier kann ein geringer regelmäßiger Monatsbeitrag plus Sonderzahlung am Jahresende eine gute Lösung sein.

4. Freistellungsaufträge für Geldanlagen

Anleger sollten die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen und ggf. die Verteilung des Steuerfreibetrags anpassen. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro (1602 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften) hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen, hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

5. Kindergeldanträge stellen

Ab 2018 wird das Kindergeld nur noch rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt. Bisher konnte es nachträglich für maximal vier Jahre zur Auszahlung kommen. Die Neuregelung gilt für alle Anträge, die nach dem 31.12.2017 bei der Familienkasse eingehen.

Eltern sollten also vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie rückwirkend Anspruch auf Kindergeld haben – und damit zusammenhängend ggf. auch Anspruch auf Kinderzulage im Rahmen eines Riester-Vertrages. Dies kann beispielsweise bei volljährigen Kindern bis zum 25. Lebensjahr der Fall sein, wenn diese ein Studium oder eine Ausbildung aufgenommen hatten und ihre Eltern für diesen Zeitraum bisher kein Kindergeld geltend gemacht haben.

6. Betriebliche Altersversorgung wird ab Januar 2018 gestärkt

Am 1. Januar 2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es soll dazu beitragen, die betriebliche Altersversorgung (bAV) insbesondere in kleinen Betrieben attraktiver und stärker zu verankern.

So wird ab 2018 die steuerliche Freistellung von Beiträgen zur (bAV) auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG) erhöht. Insgesamt können dann jährlich 6.240 Euro steuerfrei in die bAV gezahlt werden. Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bleibt weiterhin auf vier Prozent der BBG begrenzt. Auch für 2017 sind noch Zuzahlungen in bestehende bAV-Verträge möglich: Bis 31. Dezember können Mitarbeiter noch bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 3.048 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ein- oder zuzahlen.

Sie haben dazu Fragen? Wir helfen Ihnen und führen gerne auf Wunsch auch die notwendigen Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber, denn dessen Mitwirkung ist bei der betrieblichen Altersversorgung unerlässlich.

Tipp: Viele Arbeitgeber sind bereit, einen Teil der Beiträge zu übernehmen. Immer mehr Betriebe erkennen, dass dies eine besonders willkommene Form der Bindung von Leistungsträgern an das Unternehmen ist.

7. Rückblick und Ausblick

Ein neues Jahr beginnt oft mit guten Vorsätzen, die dann aber schnell vergessen sind.

Beim Thema Finanzen sollte es nicht bei Vorsätzen bleiben. Nutzen Sie den Jahreswechsel zu einer Bestandsaufnahme. Was hat sich in 2017 geändert? Was steht im kommenden Jahr an?

  • Gab es eine Gehaltserhöhung, die eine Aufstockung der monatlichen Sparraten ermöglicht?
  • Können möglicherweise bestehende Kredite durch Sonderzahlungen schneller getilgt werden?
  • Wie haben sich Spar- und Vorsorgeverträge sowie Depots entwickelt?
  • Sind die bestehenden Verträge alle notwendig und aufeinander abgestimmt?
  • Sind existentielle Risiken angemessen abgesichert?
  • Ist der Arbeitsplatz und damit das Einkommen weitgehend sicher?
  • Sofern Kinder da sind: Ist die Finanzierung der Ausbildung gesichert? Steht der Auszug an und müssen ggf. erste eigene Versicherungen abgeschlossen werden?
  • Wie sieht es aus mit Rücklagen für größere Anschaffungen im neuen Jahr?
  • Stehen im neuen Jahr besondere Ereignisse wie Hochzeit oder Nachwuchs an?
  • Haben Sie einen Überblick darüber, wofür das Geld insgesamt ausgegeben wird?

Die Liste der Themen, mit denen man sich gerade zum Jahreswechsel beschäftigen sollte, könnte beliebig verlängert werden und sieht am Ende für jeden anders aus. Entscheidend deshalb: Haben Sie ihre Finanz- und Vorsorgesituation regelmäßig im Blick und nutzen Sie im Zweifel unseren professionellen Rat.

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