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Altersvorsorge über den Betrieb

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet eine gute Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen. Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die bAV.

1. Was sichert die betriebliche Altersversorgung ab?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist einer der Wege, finanziell für das Alter vorzusorgen. Während des Erwerbslebens wird Geld angespart, um dann später zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine weitere, lebenslang gezahlte Rente zu erhalten. Ergänzende Absicherungen, wie die Versorgung Hinterbliebener oder eine Versicherung eventueller Berufsunfähigkeit, können ebenfalls über die bAV abgeschlossen werden.

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2. Wer kann die betriebliche Altersversorgung nutzen?

Die Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV ist grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten unabhängig von Beschäftigungsart und -grad möglich. Zudem muss bei Tarifvertragsbindung der Gehalts- oder Altersversorgungstarifvertrag eine sogenannte Öffnungsklausel für die Entgeltumwandlung enthalten. Der öffentliche Dienst und kirchliche Einrichtungen haben zumeist eigene Versorgungseinrichtungen. Diese Arbeitgeber führen die bAV über spezielle Zusatzversorgungskassen durch. Arbeitnehmer sollten beim Arbeitgeber nachfragen, welche Regelungen es im Unternehmen gibt.

Bei einer Entgeltumwandlung reduzieren sich beim Arbeitnehmer die Steuerlast sowie beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer die Sozialversicherungskosten, da der bAV Betrag direkt vom Bruttolohn abgezogen wird.

3. Was ist das eigentlich?

In den meisten Fällen der betrieblichen Altersversorgung gibt der Arbeitgeber einen bestimmten Geldbetrag zur Altersvorsorge des Arbeitnehmers hinzu. In aller Regel geschieht dies monatlich. Es ist aber auch möglich, den Betrag einmal jährlich zu zahlen.

Im Falle einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einen Vertrag zugunsten des Arbeitnehmers ab. Soweit die Finanzierung der Beiträge aus dem Gehalt des Arbeitnehmers erfolgt (Entgeltumwandlung), wird dies auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Dies gilt auch, soweit der Arbeitgeber seinerseits zusätzlich zum Bargehalt Beiträge in den Versicherungsvertrag einzahlt. Wenn der Arbeitnehmer seine Lohnabrechnung bekommt, ist das Geld, das im Rahmen der bAV gespart wird, also bereits abgezogen.


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4. Gibt es einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung?

Einfache Antwort: Ja! Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch, mit eigenen Mitteln (Entgeltumwandlung) im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu sparen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltumwandlung über einen versicherungsförmigen Durchführungsweg – dazu zählen Direktversicherung, Pensionskasse und -fonds – anzubieten. Arbeitnehmer können allerdings weder eine bestimmte Variante noch einen speziellen Anbieter verlangen.

5. Wie hoch ist der Förderbetrag bei der betrieblichen Altersversorgung?

Die staatliche Förderung in der Sparphase gilt nicht unbegrenzt. Die Beiträge zu einer Direktversicherung sind 2023 bis zu 7.008 Euro steuerfrei. Das entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West der Deutschen Rentenversicherung. Bis zu 3.504 Euro im Jahr sind sozialabgabenfrei. Das entspricht vier Prozent der genannten Beitragsbemessungsgrenze.

6. Welche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben sich aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Seit dem 1. Januar 2019 gilt für neue, ab dem 1. Januar 2022 dann auch für bestehende Vereinbarungen: Soweit die Entgeltumwandlung in z.B. eine Direktversicherung sozialabgabenfrei ist (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze GRV West), so ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss i. H. v. bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts verpflichtet, wenn dieser Sozialversicherungsbeiträge durch die Entgeltumwandlung spart.

Mit dem Gesetz ist außerdem ein neuer Förderbetrag für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von maximal 2.575 Euro brutto im Monat hinzugekommen – die sogenannte Geringverdienerförderung: Arbeitgeber werden vom Staat gefördert, wenn sie diesen Arbeitnehmern einen Zuschuss zur bAV zahlen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber hierzu eine neue betriebliche Altersversorgung einrichtet und mindestens 240 Euro bis höchstens 960 Euro im Jahr, etwa in eine Direktversicherung, einzahlt.

Eine staatliche Förderung in Höhe von 30 % der oben genannten Arbeitgeberbeiträge bietet dem Arbeitgeber hier den Anreiz, dem betroffenen Personenkreis eine Betriebsrente anzubieten. Denn der Arbeitgeber kann damit seinen Mitarbeiter eine Betriebsrente finanzieren und hierfür eine Erstattung von 30% des gezahlten Beitrags erhalten. Der Restaufwand kann zusätzlich als Betriebsausgaben angesetzt werden.

7. Welche weiteren Vorteile bringt die betriebliche Altersversorgung?

Durch die betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer staatlich gefördert für den Ruhestand vorsorgen. Staatlich gefördert bedeutet in diesem Fall, dass sie in der Ansparphase entlastet werden. Auf die Sparbeiträge zur bAV müssen bis zu den Höchstgrenzen weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Wer dagegen auf eine andere Art und Weise spart, tut dies mit bereits versteuertem Geld. Während Sparer bei den anderen staatlich geförderten Varianten „Riester“ und „Rürup“ die Förderung erst im Nachhinein über den Antrag auf Zulagen oder Steuervorteile bekommen, erfolgt sie bei der bAV direkt mit der Lohnabrechnung.

8. Was sind mögliche Nachteile?

Die Rente beziehungsweise das Kapital unterliegt der nachgelagerten Besteuerung sowie ab einer bestimmten Renten-/Kapitalhöhe der vollen Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zur Arbeitslosen und Rentenversicherung fallen nachgelagerten natürlich keine an. Die Höhe der Abgaben auf die Versicherungsleistung hängt von der individuellen Situation des Arbeitnehmers ab. Die gesetzliche Rente wird etwas geringer ausfallen, sofern die Beitragszahlung aus Entgeltumwandlung von sozialversicherungspflichtigem Bruttolohn erfolgt ist.

9. Was ist bei einem Wechsel des Arbeitgebers?

Bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel über eine Direktversicherung, kann der Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel mit dessen Einverständnis als neuer Versicherungsnehmer fortgesetzt werden oder der Sparvorgang wird durch Deckungskapitalübertragung zum Anbieter des neuen Arbeitgebers übertragen.

So ist sichergestellt, dass ein Sparvorgang ein Arbeitsleben lang bedient werden kann. Soweit es sich um bAV durch Entgeltumwandlung handelt, geht die Anwartschaft nie verloren. Der Vertrag kann entweder beim Folgearbeitgeber fortgesetzt oder privat vom Arbeitnehmer fortgeführt werden.

10. Kann ich Leistungen aus der bAV schon vor dem 67. Lebensjahr erhalten?

Ja, ein vorgezogener Rentenbezug ist im Rahmen der Abrufphase frühestens ab der Vollendung des 61. Lebensjahres möglich, wenn bspw. dann auch schon die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird.

11. Kann ich mir alles auf einmal auszahlen lassen?

Je nach bAV-Variante können sich Arbeitnehmer das gesamte Kapital zu Rentenbeginn auszahlen lassen. Manchmal ist das für die Lebensplanung im Alter die bessere Alternative, als die Rente zu wählen. Die Wahl der Kapitalleistung kann dazu führen, dass aufgrund der Steuerprogression eine höhere Steuerlast als bei der Verrentung anfällt.

12. Was ist zu tun?

Die Altersvorsorge ist ein bedeutsames, aber auch sehr komplexes Thema. Arbeitnehmer sollten keine übereilten Entscheidungen treffen, sondern sich zielgerichtet informieren und umfasend beraten lassen. In den meisten Fällen lohnt sich die betriebliche Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber den Beitrag alleine oder zumindest den gesetzlich geregelten Zuschuss zahlt.

Die bAV stellt lediglich eine Möglichkeit dar, wie Arbeitnehmer zusätzlich für das Alter sparen können. Dabei helfen Informationen und die persönliche Beratung Ihres Vermögensberaters.

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