Fokusthema Teilzeit: Fakten aus der Praxis

Menschen entscheiden sich vor allem deshalb für einen Teilzeitjob, um die Arbeit mit anderen Aufgaben verbinden zu können, wie die Betreuung der Kinder, die Pflege von Angehörigen oder Aus- und Weiterbildungen. Hinzu kommen die gesundheitsbedingte Reduzierung der Arbeitszeit, Altersteilzeit oder schlicht die fehlende Vollzeit-Option. Es geht also meist weniger um den Wunsch nach mehr Freizeit. Im Thema Teilzeit als Arbeitsmodell lag in den letzten Jahren eine spürbare Dynamik, wie aktuelle Entwicklungen zeigen:

  • 2023 arbeiteten 31 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit.
  • Frauen (50%) arbeiten anteilig deutlich häufiger in Teilzeit als Männer (13%)2.
  • Die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ist seit 2011 von 18,2 Stunden auf 2023 im Durchschnitt 21,2 Stunden gestiegen.
  • Mutterschaft = Teilzeit: 67% aller Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren arbeiten in Teilzeit.1

1 destatis.de, „Teilzeitquote erneut leicht gestiegen auf 31 % im Jahr 2023“, 26.04.2024 
2 mdr.de, „Flexiblere Arbeitszeitmodelle statt starrer Wochenarbeitszeit“, 16.09.2024

Was bedeutet eigentlich Teilzeit?

Als teilzeitbeschäftigt bezeichnet man diejenigen, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die in einem Unternehmen üblicherweise für Vollzeitbeschäftigte festgelegten Arbeitsstunden.

Wunsch Teilzeitjob: So lässt sich die Arbeitszeit reduzieren

Beschäftigte ha­ben laut §8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ei­nen all­ge­mei­nen ge­setz­li­chen An­spruch auf Teilzeitar­beit. Das beinhaltet auch, dass eine Teilzeitkraft gegenüber Vollzeitangestellten nicht benachteiligt werden darf und z. B. ein Anrecht auf anteilige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld besteht.

Voraussetzungen für Teilzeit sind, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Mo­na­te besteht, der Ar­beit­ge­ber in der Re­gel mehr als 15 Ar­beit­neh­mer beschäftigt und keine be­trieb­li­chen Gründe z. B. hinsichtlich der Sicherheit, der Arbeitsabläufe oder unverhältnismäßiger Kosten dagegensprechen.

Das Teilzeitgesuch muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn ausgesprochen werden –unbedingt schriftlich, eine E-Mail ist jedoch ausreichend. Darin sollte neben dem Startzeitpunkt angegeben werden, wie viele Stunden man an welchen Tagen arbeiten möchte – und wann ggf. nicht. Obwohl eine Begründung nicht zwingend ist, tragen ein paar Sätze zur Erklärung zu mehr Verständnis bei. Der Arbeitgeber hat dann zwei Monate Zeit, schriftlich mitzuteilen, ob die Teilzeit bewilligt wird oder nicht. Im Falle einer Ablehnung wäre der nächste rechtliche Schritt der Gang zum zuständigen Arbeitsgericht.³

3 bmas.de, „Fragen und Antworten zur Teilzeitarbeit“

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Teilzeit oder Vollzeit nach Bedarf?

Verschiedene Lebensphasen erfordern verschiedene Arbeitszeitmodelle. Was ist, wenn die Kinder groß sind, die berufliche Zusatzqualifikation abgeschlossen ist oder Wege aus einem finanziellen Engpass gesucht werden? Ist Aufstocken immer möglich oder sitzt man in der Teilzeitfalle?

Tatsächlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, von Teilzeit zurück in Vollzeit zu gehen. Was, wenn der Arbeitgeber eine Rückkehr in die Vollzeit ablehnt? Eine Chance bieten passende neu ausgeschriebene Stellen beim Arbeitgeber, auf die man sich bewerben kann.

Eine weitere Option ist die sogenannte Brückenteilzeit. Seit 2019 vereinfacht diese Regelung die Rückkehr in Vollzeit. Abhängig von der Unternehmensgröße (mehr als 45 Angestellte) und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit (länger als sechs Monate) besteht ein Anspruch darauf, die Arbeitszeit für mindestens ein und höchstens fünf Jahre zu verringern und nach dem festlegten Datum zur Vollzeit zurückkehren. Individuelle Regelungen mit kürzeren Zeithorizonten können immer angefragt werden – und sollten auch immer in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.