Dieser Artikel in Kürze
- Interessant für alle, die eine Immobilie bauen, kaufen oder modernisieren möchten
- Wie sich Häuser unter anderem vor Folgen von Extremwetter schützen lassen
- Mögliche staatliche Förderungen für Mieter und Eigentümer
Stürme und Starkregen, Hagel und Hitze – der Klimawandel führt immer häufiger zu Wetterextremen. Das belegt der 6. Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) aus dem Jahr 2021. Auch für die eigenen vier Wände gewinnt der Schutz vor Folgen von Extremwetter immer mehr an Bedeutung. Passende Baumaßnahmen bieten sich für Neubauten ebenso an wie bei der Sanierung von Bestandsimmobilien.
Oftmals gehen solche Maßnahmen allerdings ins Geld. Daher lohnt es sich für Immobilienbesitzer und alle, die es werden möchten, frühzeitig vorzusorgen. Verschiedene Förderungen erleichtern es beispielsweise, Eigenkapital für den Immobilienkauf oder die Immobiliensanierung aufzubauen oder eine zinsgünstige Finanzierung zu bekommen.
Zudem beteiligt sich der Staat mit Zuschüssen an Baumaßnahmen, die Immobilien fit für den Klimawandel machen – und oft auch das Klima schonen. Zusätzlich kann es sich lohnen, sich über Förderprogramme im jeweiligen Bundesland zu informieren. Vermögensberaterinnen und Vermögensberater helfen, staatliche Unterstützungen zu nutzen und passende Finanzierungslösungen zu finden.
Der Überblick zeigt, welche Möglichkeiten und Förderungen es gibt.
Blitz und Hagel
Gewitter und damit die Blitzaktivität und extreme Hagelschauer werden mit den Klimaveränderungen zunehmen. „Maßnahmen zum Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz“ werden laut Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt. Gefördert werden zum Beispiel:
- Dach: Austausch von Dachziegeln inklusive Versiegelung, Abdichtungsarbeiten; Installation von Schneefanggittern
- Rolläden: Austausch und Ertüchtigung
- Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln und Blitzableitern
Starkregen
Der Klimawandel führt zu immer mehr Starkregenereignissen, so der 6. Sachstandsbericht des IPCC. Im Umgang mit großen Wassermassen nennt die BEG verschiedene Baumaßnahmen. Gefördert werden zum Beispiel:
- Fenster und Außentüren: Neuverglasung, Verbesserung der Fugen- und Schlagregendichtheit
- Dach: Vergrößerung des Dachüberstands
- Erneuerung von Dachrinnen und Fallrohren
- Fassadenbegrünung, die Wasser zurückhält
Extreme Hitze
Wenn der Klimawandel weiter so voranschreitet, können „Rekordsommer“ demnächst die Regel werden. Die Folge: Materialschäden, Verfärbungen und Versprödungen. „Sommerlicher Wärmeschutz“ wird als eigener Aspekt der BEG aufgelistet. Gefördert werden zum Beispiel:
- Sonnenschutz: Der Einbau außen liegender Einrichtungen – beispielsweise Jalousien oder Rollläden
- Dach: Die Begrünung bei Sanierung sowie die Dämmung
- Fassade: Maler- und Putzarbeiten
Geld für große Pläne: Schneller ans Ziel
Wohnungsbauprämie: Staatliche Finanzspritze für Bausparer
Mit der Wohnungsbauprämie für Bausparverträge lassen sich Immobilienträume oder Modernisierungsvorhaben schneller verwirklichen. Das Prinzip ist einfach: Wer selbst mindestens 50 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag einzahlt, kann die staatliche Prämie bekommen, wenn das Geld später in Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie fließt. Diese Zweckbindung gilt nicht für Bausparer, die jünger als 25 Jahre sind. Gefördert wird, wer bestimmte Einkommenssteuergrenzen nicht überschreitet (Alleinstehende: 35.000 Euro, Ehepaare: 70.000 Euro). Diese wurden 2021 angehoben, sodass jetzt viel mehr Menschen die Förderung erhalten können als zuvor. Einzelpersonen bekommen bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie, Ehepaare bis zu 140 Euro im Jahr.
Arbeitnehmersparzulage: Zulagen für Immobilienprojekte
Wer vermögenswirksame Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag investiert, kann zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage kassieren. Anspruch haben Sparerinnen und Sparer, deren zu versteuerndes Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet (Alleinstehende: 17.900 Euro, Ehepaare: 35.800 Euro). Die Prämie beläuft sich auf neun Prozent pro Jahr und wird auf VL-Zahlungen von bis zu 470 Euro gewährt. Ist Ihr Bausparvertrag mit einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zugeteilt oder der Vertrag bereits sieben Jahre lang gelaufen, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage mit ausgezahlt.
Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder gestartet
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Sie können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Weitere Informationen finden Sie hier.