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Bestens versorgt: Mit einer privaten Kranken­(zusatz)­versicherung

Das Wichtigste im Leben ist die Gesundheit. Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Gesundheitsschutz.

Zum Jahresanfang haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag erneut – und zum Teil deutlich – angehoben. So soll die Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschlossen werden. 

Gesetzlich oder privat versichern? Die Entscheidung, wem Sie Ihre Gesundheit anvertrauen, sollte gut überlegt sein. Erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung und finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was unterscheidet die Leistungen der privaten von denen der gesetzlichen Krankenversicherung?

Anders als bei gesetzlichen Krankenkassen entscheiden privat Versicherte selbst, welche Leistungen sie absichern möchten. Mit der Wahl des Tarifs können sie bestimmen, wie umfangreich ihr Versicherungsschutz und wie hoch ihre Selbstbeteiligung ist. Zu den Leistungen einer privaten Krankenversicherung können zum Beispiel die Behandlung durch den Chefarzt und die Kostenerstattung für Leistungen eines Heilpraktikers gehören. Die freie Krankenhaus- und Arztwahl sowie die freie Auswahl von Arzneimitteln auf Rezept sind in der privaten Krankenversicherung Standard.

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Wer kann sich privat versichern?

Eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ist als Arbeitnehmer möglich, wenn das regelmäßige Bruttogehalt die Grenze von derzeit 64.350 Euro pro Jahr überschreitet. Beamte, Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte privat krankenversichern.

Gibt es eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit?

Ja, viele Versicherer bieten Tarife mit Geld-zurück-Garantie: Wenn Kunden in einem Kalenderjahr keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen, erhalten sie einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurück. 

Wie kann jeder von einer privaten Krankenversicherung profitieren?

Wer die Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung nicht erfüllt, kann private Zusatzversicherungen abschließen – zum Beispiel für Zahnarztbehandlungen oder Einzelzimmer und Chefarztbehandlungen bei Krankenhausaufhalten.

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