Welcher Versicherungsschutz ist wann notwendig?

Verschiedene Versicherungen können sowohl Eigentum in unterschiedlichen Situationen und Lebensabschnitten als auch Schäden an Dritten absichern. Eine Einteilung ist in folgende Versicherungen möglich (Die Tabelle zeigt lediglich einen Teilausschnitt):

  • Personenversicherungen
  • Sachversicherungen
  • Vermögensversicherungen
VersicherungstypSchutz bei ...Versicherungen
Personenversicherungen... Risiken, die die Person selbst betreffen.

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Rentenversicherung

Lebensversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Unfallversicherung

Sachversicherungen... Verlust von oder Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen.

Wohngebäudeversicherung

Glasversicherung

Hausratversicherung

Kfz-Kaskoversicherung

Vermögensversicherungen... finanziellen Schäden an Dritten.

Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

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Welche Policen sind für Schäden am eigenen Eigentum relevant?

Einbruch, Wasserschaden, Sturm: Die meisten Schäden am eigenen Haus oder der Wohnung werden über die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das ermöglicht einen umfassenden Versicherungsschutz.

Die Wohngebäudeversicherung (unbewegliche Gegenstände)

Hier geht es um Haustüren, Fenster, Dächer, Wände etc. Die Wohngebäudeversicherung leistet typischerweise bei Sachschäden oder Zerstörung durch Gefahren wie Feuer, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Leitungswasser, die das Gebäude oder Teile davon betreffen. Sie zahlt für Reparaturen bzw. im „worst case“ für den Wiederaufbau.

Meist nicht automatisch enthalten ist ein erweiterter Schutz gegen Elementarschäden. Dazu zählen unter anderem:

  • Überschwemmungen
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Dieser zusätzliche Versicherungsschutz kann separat zur Wohngebäude- und häufig auch zur Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Die Hausratversicherung (bewegliche Gegenstände)

Wird Inventar durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört, tritt für die finanziellen Folgen die Hausratversicherung ein. Im Wesentlichen greift sie bei den gleichen Risiken wie die Wohngebäudeversicherung – und leistet häufig sogar bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Hinzu kommt ebenfalls der Schutz bei Einbruch und Diebstahl.

Wichtig: Beschädigte Möbel oder Technik nach Überschwemmung benötigen allerdings auch eine zusätzliche Elementarversicherung.

Die Kfz-Kaskoversicherung („Auto“)

Schäden, wie z. B. Diebstahl, Wild- oder Tierbissschäden, Brand- oder Glasschäden am Fahrzeug sind über eine Kfz-Kaskoversicherung abgesichert. Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder bei einem Vandalismusschaden zahlt nur die Vollkasko-Versicherung. Ob eine Teilkasko-Versicherung ausreichend ist, hängt von einigen Faktoren ab, wie z. B. dem Alter oder Wert des Fahrzeugs. Für solche Fahrzeuge kann eine Teilkasko-Versicherung ausreichend sein.

Wann greift eine Versicherung bei Schäden an Dritten?

Ob das gesprungene Display vom Handy des Freundes oder der Kratzer im Nachbarsauto: Unvorhergesehene Ereignisse und unglückliche Zwischenfälle sind Risiken des Alltags, die von der Privathaftpflicht mit hohen Versicherungssummen gedeckt werden. 

Die Privathaftpflicht haftet für Schäden, die anderen zugefügt werden. Das betrifft Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungsschutz deckt nicht nur die direkten finanziellen Folgen, sondern prüft ebenfalls die Haftungsfrage. Damit gehört die Privathaftpflicht zu den unverzichtbaren Versicherungen – obwohl sie nicht gesetzlich gefordert ist.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und somit eine Pflichtversicherung. Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn mit dem Fahrzeug Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei einer anderen, dritten Person verursacht werden. Eine kleine Unachtsamkeit passiert schnell und schon ist eine Delle, ein Kratzer oder eine Schramme im anderen Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten des Geschädigten. Sollte bei einem Unfall eine andere Person verletzt worden sein, werden ebenfalls die Behandlungskosten, Schmerzensgeld und deren Verdienstausfall übernommen. 

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