Dieser Artikel in Kürze
- Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
- Für ein rechtssicheres Testament sind einige Voraussetzungen zu beachten.
- Wo es Hilfe beim Verfassen des letzten Willens gibt.
Brauche ich ein Testament?
Die Verteilung des Erbes kann schnell zu Streit in der Familie führen. Wer etwas zu vererben hat, sollte daher mit einem Testament Klarheit für Hinterbliebene schaffen. Was für einen rechtsgültigen letzten Willen wichtig ist:
Ohne ein Testament sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Vermögensverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge vor1. Diese bestimmt, dass in erster Linie Kinder und Eheleute erben. Gibt es keine Kinder, erben je nach Verwandtschaftsgrad übrige Angehörige. Lebensgefährtinnen und -gefährten behandelt das BGB ohne Testament wie Fremde, sie erben nichts. Mit einem gültigen Testament kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Ein Pflichtanteilsanspruch besteht bis zu manchen Verwandtschaftsgraden aber dennoch.
1 § 1924 ff. und § 1931 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Einzelpersonen können zum Beispiel ein eigenhändiges Testament über einen Anwalt aufsetzen oder ihren letzten Willen vom Notar erfassen und beurkunden lassen. Eheleute beziehungsweise eingetragene Lebenspartner/-innen können ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Beim sogenannten Berliner Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide verstorben sind, erben die Kinder.
Welche Formalien müssen erfüllt sein?
Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ort und Datum sind lediglich eine Sollvorschrift, jedoch empfehlenswert. Das gemeinschaftliche Testament kann von nur einem Partner handschriftlich verfasst werden, solange beide Partner unterschreiben.
Gibt es Alternativen zum Testament?
Neben dem Testament ist der Erbvertrag zwischen zum Beispiel zwei unverheirateten Personen eine weitere Form der letztwilligen Verfügung, die zu Lebzeiten aufgesetzt wird. Zusätzlich kann die Übertragung von Nachlasswerten über das sogenannte Vermächtnis erfolgen. Hier kann jemand, der ansonsten kein Erbe ist, zum Beispiel ein Schmuckstück erhalten.
Darf ein Erbe an Auflagen geknüpft sein?
Das Erbe kann rechtlich an Bedingungen geknüpft werden. Dies kann die Pflege des Grabs sein oder das Sichkümmern um ein Haustier des verstorbenen Menschen. An diese Auflagen im Testament sind die Erben gebunden.
Wo sollte ich das Testament aufbewahren?
Bei einem notariellen Testament sorgt der Notar für eine amtliche Verwahrung. Ein eigenhändiges Testament kann ebenfalls beim Amtsgericht hinterlegt werden. Wer sein Testament zu Hause aufbewahren möchte, sollte einen sicheren Ort wählen, den nur Vertrauenspersonen kennen.
Welche weiteren Unterlagen sind wichtig?
Mit einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche und eine Vertrauensperson fest, die sich um Ihre privaten Angelegenheiten kümmert, wenn Sie etwa durch Unfall oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage sind.