Dieser Artikel in Kürze
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, ist kein neues Gesetz, sondern eine Novelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG.
- Die bisherige Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt und wird durch die Einführung einer neuen Biotreppe ersetzt.
- Neu ist ebenfalls die Einführung einer bundesweit gestaffelten Solarpflicht ab 2027.
Aus GEG wird GModG
Die Bundesregierung hat Nägel mit Köpfen gemacht und ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Das Heizungsgesetz, kurz GEG, von 2020 wird reformiert und in das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, geändert. Das GModG ist kein neues Gesetz, sondern eine Novelle des GEG. Anders ausgedrückt: Der Name ist neu, doch die Basis bleibt bestehen.
Das Bundeskabinett brachte den Gesetzesentwurf am 13. Mai 2026 auf den Weg. Die Zustimmung durch den Bundestag und Bundesrat erfolgte Mitte Juli. Die Verkündung des neuen GModG im Bundesgesetzblatt erfolgte schließlich am 28. Juli 2026. Die wesentlichen Neuregelungen greifen bereits seit dem 29. Juli 2026.1
Neben der Ablösung des Heizungsgesetzes gab es noch eine weitere gesetzliche Änderung. Denn die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wurde ebenfalls reformiert, was unter anderem Auswirkungen auf die Förderung von Wärmepumpen hat.1
1 bundesregierung.de, „Neues Gebäudemodernisierungsgesetz”, 29.07.2026
Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Das ändert sich
Ein Blick auf die 5 wichtigsten Änderungen, welche durch das neue GModG 2026 in Kraft treten werden:
#1: Wegfall der 65-Prozent-Pflicht
Die bisherige GEG-Novelle von 2024 sah vor, dass neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien zu betreiben sind. Diese Anforderung wurde mit dem neuen GModG aufgehoben.2
Somit haben private Eigentümer die Wahl zwischen verschiedenen Heizungssystemen wie beispielsweise Wärmepumpen, Fernwärme oder Öl- und Gasheizungen.
#2: Einführung einer Biotreppe
Die 65-Prozent-Regel wurde ad acta gelegt. Dafür gilt künftig die sogenannte Biotreppe, welche ein gesetzlicher Stufenpfad ist. Dieser ermöglicht weiterhin den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung.2
Jedoch muss dem Brennstoff stufenweise ein wachsender Anteil an klimafreundlicher Energie beigemischt werden. Der verpflichtende Anteil an Bioenergie erhöht sich von Stufe zu Stufe und steigt wie eine Treppe in die Höhe. Folgende Beimischquoten sollen künftig gelten:
- Beimischquote ab 2029: 10 Prozent
- Beimischquote ab 2030: 15 Prozent
- Beimischquote ab 2035: 30 Prozent
- Beimischquote ab 2040: 60 Prozent
Ab 2045 müssen dann alle zum Heizen eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Zu den nutzbaren Biomasse-Stoffen gehören beispielsweise Biomethan, Bioheizöl oder biogenes Flüssiggas.
Wichtig: Diese Regelung gilt für alle neu eingebauten Gas-, Öl- und Flüssigheizungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes.
Ausnahmen: Von der Pflicht zur Erfüllung der ersten beiden Stufen der Biotreppe können bestimmte Heizungstypen befreit werden. Welche das sind und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, regelt §43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
#3: Aufteilung der Heizkosten
Setzen Vermieter beim Einbau neuer Heizungen weiter auf fossile Brennstoffe, müssen Sie folgende Kosten mittragen2:
- ab 2028:
- Die Hälfte der Netzentgelte
- Die Hälfte des CO₂-Preises
- ab 2029:
- Die Mehrkosten für biogene Brennstoffe
Somit sollen Mieter, welche keinen Einfluss auf entsprechende Investitionsentscheide haben, vor steigenden Nebenkosten geschützt werden.
Wichtig: Die hälftige Teilung des Bio-Aufschlags gilt nur bis zum 30-Prozent-Anteil. Die entstehenden Mehrkosten oberhalb dieser Grenze trägt der Mieter alleine. Heißt, für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe teilen sich Mieter und Vermieter die durch biogene Brennstoffe entstehenden Zusatzkosten hälftig. Ab Stufe 4 der Biotreppe bleibt die Beteiligung des Vermieters auf Stufe 3.3
#4: Heizungsförderung läuft weiter
Neben dem GModG gab es im gleichen Zuge eine Reform der bisherigen BEG-Förderung, also des Förderprogramms des Bundes für Sanierung und Heizungstausch. Die gute Nachricht ist, dass die Förderung für klimafreundliche Heizungen weiterläuft. Der mögliche Höchstfördersatz kann bis zu 80 Prozent betragen. Allerdings sinkt die Förderung schrittweise in den kommenden Jahren und ist sozialer gestaffelt.2
#5: Bundesweite Solarpflicht
Erstmalig kommt eine bundesweit gestaffelte Solarpflicht.2 Diese greift:
- ab 2027:
- für Nichtwohngebäude ab 250 Quadratmetern Nutzfläche
- ab 2028:
- für bestehende Nichtwohngebäude bei großen Dachsanierungen ab 500 Quadratmetern
- öffentliche Gebäude
- ab 2030:
- für alle neuen Wohngebäude im privaten Sektor
- neu errichtete Parkplätze mit direktem Gebäudeanschluss
Wichtig: Schon jetzt greift eine unterschiedlich ausgestaltete Solarpflicht in den verschiedenen Bundesländern. Seit 2022 beispielsweise schon in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie seit 2023 in Hessen, Berlin und Bayern sowie seit 2024 in Bremen und Brandenburg.4
2 adac.de, „Heizungsgesetz: Das ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026”, 29.07.2026
3 elco.de, „Biotreppe: Vorgaben und was das für Öl- und Gasheizungen bedeutet”, 01.07.2026
4 oekozentrumnrw.de, „Übersicht zur Solarpflicht für Gebäude”, 08.07.2025
Umstieg auf fossile Heizung sinnvoll?
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt zwar wieder mehr Freiheit bei der Wahl des Heizungstyps. Doch Achtung: Der Einbau einer neuen Gasheizung sorgt langfristig gesehen für einen deutlichen Anstieg der Kosten.
Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft können sich die Kosten von aktuell 1.080 Euro auf 1.952 Euro in 2040 steigern.5 Was fast einer Verdopplung entspricht. Grundlage hierfür ist eine typisch teilsanierte Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden.
Zu den Preistreibern gehören folgende 3 Faktoren:
- Beimischung klimafreundlicher Gase: Der Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen bei neuen Gasheizungen muss 2040 bei 60 Prozent liegen. Daraus ergeben sich Mehrkosten von 643 Euro.5
- Gasnetzentgelte: In Zukunft werden immer mehr Menschen auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigen. Das führt dazu, dass sich die Fixkosten für das Gasnetz auf immer weniger Abnehmer verteilen. Das sind weitere Mehrkosten von 184 Euro jährlich in 2040.5
- CO₂-Preis: Wer mit Gas heizt, verursacht CO2 und zahlt dafür einen steigenden CO2-Preis. Dieser würde 2040 bei 44 Euro liegen und ist relativ klein im Vergleich zu den anderen Faktoren, da durch die Biotreppe die Anteile von fossilem Erdgas sinken müssen.5
Somit ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nur eine scheinbare Freiheit. Denn langfristig gesehen werden sowohl Mieter als auch Vermieter draufzahlen, wenn weiterhin auf fossile Heizungssysteme gesetzt wird.
5 iwkoeln.de, „Kosten für Gasheizungen könnten sich bis 2040 verdoppeln”, 25.07.2026
Wärmepumpe: attraktive Zuschüsse sichern
Auch mit den neuen Förderrichtlinien für Wärmepumpen, welche seit dem 21. Juli 2026 gelten, ist die Förderung für Eigenheimbesitzer noch attraktiv. In Kombination mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage, wie von einem unserer Premium-Partner Enpal, kann sich die Wärmepumpe noch schneller rechnen. Denn ein Teil des Stroms wird selbst erzeugt, was die Energieversorgerkosten senken dürfte.