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Unbeschwert abschalten – mit der Reisekrankenversicherung im Gepäck

Ob Strandurlaub am Meer oder Wanderferien in den Bergen – eine Reisekrankenversicherung ist für jeden Auslandsaufenthalt unerlässlich. Wann sie greift und worauf Reisende achten sollten.

Urlaub? Reisekrankenversicherung!

Wandern auf Madeira, mit dem Mountainbike einmal quer durch Island fahren oder einfach nur am Strand liegen – wer seinen Urlaub entspannt genießen will, sollte sich vor Antritt der Reise ausreichend absichern. Besonders wichtig: eine passende Reisekrankenversicherung.

Ich bin gesetzlich krankenversichert – warum brauche ich zusätzlichen Schutz?

Wer in der Heimat krank wird, schnappt sich seine Versichertenkarte und geht zum Arzt. Aber funktioniert das auch im Ausland so einfach? Leider nicht. Der Grund: Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt Leistungen grundsätzlich nur im Inland (mehr dazu).

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz haben gesetzlich Versicherte bei vorübergehendem Aufenthalt allerdings Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.

Dieser Anspruch besteht trotz „Brexit“ zudem in Großbritannien und Nordirland. Auch mit weiteren Ländern wie Tunesien oder der Türkei hat Deutschland Regelungen zum Krankenversicherungsschutz vereinbart.

Das Problem: Im Ausland besteht nur ein Basisschutz, der häufig nicht ausreicht. Außerdem werden Patienten als Privatpatienten angesehen – die Behandlung am Urlaubsort kann also schnell ins Geld gehen.

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Welche Leistungen deckt meine gesetzliche Krankenkasse ab?

Für eine medizinische Behandlung in den oben genannten Ländern gelten die gleichen Bedingungen wie für die Versicherten des Reiselandes.

Grundsätzlich empfehlenswert: Lassen Sie sich vor Ihrer Urlaubsreise unbedingt eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (auch EHIC genannt, kurz für European Health Insurance Card) von Ihrer Krankenkasse ausstellen, sofern Ihnen diese noch nicht vorliegt. Ob Sie bereits eine EHIC besitzen, können Sie schnell herausfinden. Ein Blick auf die Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte genügt: Dort ist bei den gesetzlichen Krankenkassen gegebenenfalls der Zusatz „Europäische Krankenversicherungskarte“ vermerkt.

Sorgenfreie Urlaubszeit – mit der passenden Reisekrankenversicherung

Im Urlaub stehen Spaß, Abenteuer und Erholung im Vordergrund. Trotzdem kann immer etwas passieren: Wer sich beim Wandern den Fuß verstaucht oder sich eine Tropenkrankheit einfängt, braucht schnelle und unkomplizierte Hilfe.

Um hohe Kosten zu vermeiden und die medizinische Versorgung sicherzustellen, ist eine Reisekrankenversicherung bei Auslandsaufenthalten daher ein Muss.

Welche Leistungen eine Reisekrankenversicherung abdecken sollte

Deutsche Krankenkassen dürfen sich beispielsweise nicht an den Kosten eines Rücktransports beteiligen. Wer begleitet von einem Arzt per Ambulanzflugzeug nach Deutschland zurückfliegt, zahlt daher schnell mehrere 10.000 Euro aus eigener Tasche.

Eine gute private Auslandskrankenversicherung sollte daher bei Krankheit oder einem Unfall auf Reisen die Kosten für die wichtigsten Szenarien abdecken. Dazu gehören:

  1. allgemeine ärztliche Leistungen (für neu aufgetretene Erkrankungen, dazu zählt auch Corona)
  2. Notfalltransporte in nahegelegene Krankenhäuser
  3. Leistungen im Krankenhaus (für neu aufgetretene Erkrankungen)
  4. Krankenrücktransport bei Notwendigkeit
  5. zahnärztliche Leistungen
  6. unfallbedingte Suche und Rettung
  7. im Falle eines längeren Krankenhausaufenthalts ggf. Reisekostenzuschuss für Krankenbesuche Angehöriger

Wer sich für den Fall einer Corona-Infektion im Urlaub eine besondere Absicherung wünscht, kann sich über den Corona-Zusatzschutz informieren. Dieser umfasst auch Leistungen im Falle eines Reiserücktritts oder -abbruchs.


Benjamin Tischlak
  • Vermögensberater
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Krank im Urlaub – wie verhalte ich mich?

Im Urlaub oder auf Reisen krank zu werden, ist immer ärgerlich. Ist der Notfall erst einmal eingetreten, tauchen viele Fragen auf. An wen wende ich mich? Was muss ich beim Arztbesuch beachten? Und wie erreiche ich im Notfall den Rettungsdienst?

  • Der Notfall: Bei akuten Notfällen gilt in allen EU-Mitgliedstaaten die Notrufnummer 112. Außerhalb dieser Länder sollten sich Reisende grundsätzlich über das lokale Gesundheitssystem informieren. Dazu gehört auch die Kenntnis der jeweiligen Notrufnummer.
  • Der Arztbesuch: Grundsätzlich sollte sich jeder vor Reiseantritt über empfohlene und vorgeschriebene Impfungen für sein Urlaubsland informieren. Unser Tipp: Die BKK Linde bietet den kostenlosen Alexa Skill Impfkompass an. Darüber erhalten Urlauber aktuelle Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts für ihr Reiseziel.

Ebenso wichtig: Holen Sie vorab Infos über die Gesundheitsversorgung vor Ort ein. Nicht in allen Ländern entspricht die Behandlung europäischen Standards. Im Zweifelsfall kann etwa die Hotelrezeption oder die Gastfamilie einen Arzt oder ein Krankenhaus empfehlen. Wer eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, muss in der Regel nicht für die Behandlungskosten aufkommen.

  • Die Ansprechpartner: Grundsätzlich ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DKVA) ein guter Ansprechpartner bei Fragen zum Versicherungsschutz. Dort gibt es Informationsmaterial zu allen EU-Ländern und weiteren Staaten, mit denen Abkommen bestehen. Bei zusätzlichen Fragen, etwa zur Kostenübernahme bei privaten Versicherungsleistungen, können Sie uns gerne kontaktieren.
  • Die Reiseapotheke: Es ist ratsam, eine umfassende Reiseapotheke zusammenzustellen. Oft ist es im Ausland schwieriger, schnell an die richtigen Medikamente zu kommen. Auch Sprachbarrieren können ein Problem sein. Hilfreich ist es daher, die Namen gängiger Medikamente wie Penicillin oder Ibuprofen zu kennen. Diese werden auch im Ausland in den Apotheken oft verstanden.

Ausreichend informiert und abgesichert? Dann kann die Reise ja beginnen.

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