Das versprechen sich viele von Altersteilzeit

Mit Altersteilzeit wird vielen ein gestaffelter Ruhestand ermöglicht. Endlich mehr Zeit für sich selbst, die Gesundheit und Angehörige. Wer ab einem Alter von 55 Jahren nicht mehr im bisherigen Umfang arbeiten will, kann mit dieser besonderen Art der Teilzeitbeschäftigung zu meist besseren Konditionen weniger arbeiten. 

Altersteilzeit ist deshalb attraktiv, weil das Einkommen trotz Halbierung der Arbeitszeit durch Aufstockung durch den Arbeitgeber bei mindestens rund 70 Prozent liegt. Dieses Lohnniveau gilt dann beim am häufigsten gewählten Blockmodell sowohl in der Aktivphase als auch in der Passivphase, in der gar nicht mehr gearbeitet wird. Zudem muss der Arbeitgeber mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge übernehmen. 

So verdienen Menschen in Altersteilzeit mehr als in einer normalen Teilzeit und fallen die Einbußen für die spätere Rentenhöhe vergleichsweise gering aus. Nach Altersteilzeit können übrigens auch Beschäftigte fragen, die bisher in Teilzeit angestellt waren. 

Klar ist jedoch, dass sich längst nicht alle das geringere Einkommen und die später geringere Rentenhöhe der Altersteilzeit im Tausch gegen mehr Freizeit leisten können. Abgesehen davon, dass diese Option nur begrenzt besteht. Altersvorsorge braucht in jedem Fall eine clevere Finanzstrategie.

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Altersteilzeit: Die Voraussetzungen

Ob jemand in Altersteilzeit gehen darf, ist abhängig davon, ob der Arbeitgeber zustimmt. Das Altersteilzeitgesetz regelt zwar die Rahmenbedingungen, sieht aber keinen rechtlichen Anspruch vor. Unternehmensspezifische Regelungen zur Altersteilzeit sind häufig in Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten.

2023 waren 284.013 Beschäftigte in Altersteilzeit.1

Sofern der Arbeitgeber der Altersteilzeit zustimmt, müssen Beschäftigte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 55 Jahre alt sein. 
  • Sie müssen in den letzten 5 Jahren vor der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (also fast 3 Jahre) versicherungspflichtig gearbeitet haben.
  • Die Altersteilzeit muss nahtlos bis zum regulären Renteneintritt vereinbart werden.

Achtung: Es gibt zwar keine Mindestlaufzeit, aber der Arbeitgeber muss den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenbeiträge nur maximal sechs Jahre zahlen!

Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung 2025

Block oder Gleichverteilung: Die Altersteilzeit-Modelle

Altersteilzeit ist grundsätzlich so angelegt, dass die Arbeitszeit halbiert wird. Dafür gibt es drei gängige Altersteilzeitmodelle: das Verteilungsmodell, das Blockmodell und flexible Altersteilzeitmodelle:

Beim Verteilungsmodell wird die Arbeitszeit während der gesamten Altersteilzeit im Schnitt um 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit reduziert. Beschäftigte können z. B. halbtags arbeiten sowie die Hälfte der Woche bzw. des Monats. 

Bei flexiblen Altersteilzeitmodellen lässt sich die Arbeitszeit häufig komplett individuell vereinbaren und eine schrittweise Reduzierung planen. So können Beschäftigte die Arbeitszeit der letzten Jahre vor der Rente prozentual jährlich z. B. nach folgendem Muster reduzieren: 1. Jahr 100 %, 2. Jahr 75 %, 3./4. Jahr 50 %, 5. Jahr 25 %, 6. Jahr 0 %.

Beim überwiegend praktizierten Blockmodell scheint für viele attraktiv, dass sie ganz von der Arbeit freigestellt werden und früher ihren Ruhestand genießen können. Hier arbeiten Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit, der Aktivphase, im bisherigen Umfang. Im zweiten Block, in der Passiv- oder Freistellungsphase, arbeiten sie gar nicht.

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Zwischen Arbeit und Rente: Das sind die Vor- und Nachteile von Altersteilzeit 

Wer nicht bis zum regulären Renteneintritt (voll) arbeiten möchte, kann mit der Altersteilzeit eine Option erhalten, dies auch finanziell zu ermöglichen. Während Arbeitgeber mit dem Instrument Altersteilzeit beispielsweise einen sozialverträglichen Personalumbau realisieren, können Beschäftigte auf ganz verschiedene Weise davon profitieren:

Altersteilzeit
VorteileNachteile

50 % arbeiten, mindestens 70 Prozent Einkommen.

Altersteilzeit bedeutet in der Regel eine Lohnerhöhung durch die verpflichtende Aufstockung.

Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Bis zu 30 % Prozent weniger Einkommen.

Mindestens 80 Prozent Rentenversicherungsbeiträge.

Altersteilzeit ermöglicht mehr anteilige Rentenpunkte als bei einer normalen Teilzeitbeschäftigung.

Bis zu 20 % weniger Rentenanspruch.

Beispiel Rentenverlust durch Altersteilzeit: Jemand, der das Durchschnittsentgelt aller Versicherten in Deutschland, also 50.493 Euro (Stand 2025) verdient, würde bei 5 Jahren Altersteilzeit und auf 80 % reduzierte Rentenversicherungsbeiträge etwa 1 Entgeltpunkt verlieren, also 40,79 Euro an monatlicher Rente. 2

Mehr Zeit für Familie, Hobby, Sport, Prävention, Me-Time etc.

Risiko bei mangelnder Insolvenzsicherung:

Arbeitgeber sind gemäß Altersteilzeitgesetz dazu verpflichtet, das für die Freistellungsphase angesparte Wertguthaben gegen Insolvenz abzusichern.  

Gleicher Urlaubsanspruch: Auch wer z. B. nur noch halbtags arbeitet, behält den Anspruch auf 30 Urlaubstage. 

Längere Krankheiten können den Beginn der Freistellungsphase verzögern: 

Wer in der Aktivphase länger als 6 Wochen (Entgeltfortzahlung) erkrankt, erhält ein niedrigeres Krankengeld und sammelt in der Zeit kein Wertguthaben für die Passivphase.

 Sonderleistungen wie Firmenwagen, Firmenhandy können wegfallen.

 

Altersteilzeit = Altersvorsorge: Mit persönlicher Beratung zur cleveren Finanzstrategie 

Idealerweise bildet man die ersten Rücklagen für das Alter bereits ab jungen Jahren. So können sich eine lange Ansparphase und der Zinseszinseffekt optimal auswirken. Die Möglichkeiten, privat fürs Alter vorzusorgen, sind vielfältig. Diese interessanten und attraktiven Bausteine für eine kluge Altersvorsorge gibt es:

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