Einspeisevergütung 2027: Das ist geplant

Laut der geplanten EEG-Reform soll die aktuelle, feste Einspeisevergütung ab 2027 wegfallen. Allerdings nicht vollständig mit sofortiger Wirkung. Stattdessen wird die sogenannte Solar-Übergangszahlung eingeführt.1

Wichtig: Laut der geplanten EEG-Novelle gilt diese Regelung nicht für PV-Anlagen, welche noch bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Diese sollen einen Bestandsschutz genießen und weiterhin von der festen, 20-jährigen Einspeisevergütung profitieren.

Die EEG-Reform ist noch nicht beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch und inhaltliche Änderungen sind weiterhin möglich.

1 bundesregierung.de, „Energiepolitik: Planbar, effizient und sicher”, 29.06.2026

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Aktuelle Einspeisevergütung bis Ende 2026

Wer eine PV-Anlage zwischen dem 01. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, kann die folgende aktuelle Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW in Anspruch nehmen.2

2 bundesnetzagentur.de, „EEG-För­de­rung und -För­der­sät­ze”, 16.09.2026

Leistung der AnlageTeileinspeisung (mit Eigenverbrauch)Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch)
bis 10 kWp7,7 ct/kWh12,22 ct/kWh
ab 10 kWp bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
ab 40 kWp bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Wichtig: Die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre erhalten allerdings nur Besitzer einer Solaranlage, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb geht.

Im Blickpunkt: die Solar-Übergangszahlung

Das bedeutet: Geht eine neue PV-Anlage erst ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb, kann nicht mehr von der garantierten Einspeisevergütung profitiert werden. Dann soll, laut EEG-Novelle, das Solar-Übergangsgeld greifen.

Diese neue Übergangsregelung soll für alle neuen PV-Anlagen gelten. Die Förderung wird dann vereinheitlicht und beträgt immer 5,2 ct/kWh. Unabhängig von der Größe der Solaranlage.

Allerdings ist die Solar-Übergangszahlung auf 3 Jahre befristet. Daneben ist die Zahlung davon abhängig, wann die PV-Anlage in Betrieb genommen wird.

AnlagenleistungAnspruch auf Übergangszahlung bei Inbetriebnahme bis spätestens
Unter 50 kWp31. Dezember 2027
Unter 25 kWp31. Dezember 2028
Unter 7 kWp31. Dezember 2029

Wichtig: Nach dem Ablauf der 36-monatigen Frist sollen die Anlagen mit unter 25 kW Leistung in die Direktvermarktung wechseln.

Direktvermarktungsbonus ab 2027

Um den Wechsel auf eine Direktvermarktung finanziell attraktiver zu gestalten, soll laut der EEG-Reform ein Bonus eingeführt werden: der sogenannte Direktvermarktungsbonus.

Das sollen 1,5 ct/kWh sein bei einer Laufzeit von 48 Monaten. Diese Förderung ist aber nur möglich, wenn:

  1. die Leistung der Solaranlage unter 25 kWp ist.
  2. der Strombörsenpreis nicht negativ ist.

Wahl der PV-Anlage: an die Zukunft denken

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine PV-Anlage anzuschaffen, sollte diese Entscheidung nicht zu lange hinauszögern. Denn geht die neue Photovoltaik-Anlage bis Ende 2026 noch in Betrieb, erhalten Besitzer die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre. Das bietet vor allem mehr Sicherheit bei den langfristigen Vergütungsbedingungen.

Für Privathaushalte mit kleinen PV-Anlagen sind spezialisierte Anbieter, wie unser Premium-Partner Enpal, sehr gut geeignet. Dieser kann eine Energielösung anbieten, welche alles abdeckt und auch die Direktvermarktung übernimmt. So haben Kunden alles aus einer Hand: von Aufbau der Anlage bis hin zur Vermarktung des überschüssigen Stroms. 

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Fragen und Antworten: Einspeisevergütung 2027

Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?

Nach 20 Jahren endet die feste, garantierte EEG-Einspeisevergütung für PV-Anlagen, auch bekannt als Ü-20-Anlagen.

Allerdings sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, weiter Strom abzunehmen und eine Vergütung zu zahlen. Die Vergütung hängt vom aktuellen Börsenpreis ab und schwankt zwischen 3 und 8 Cent je Kilowattstunde.

Was muss ich tun, wenn die 20 Jahre EEG-Förderung enden?

Endet nach 20 Jahren die EEG-Förderung, dann gibt es mehrere Optionen. Entweder wird der Strom weiterhin voll eingespeist und es gibt eine Anschlussvergütung. Oder die Ü-20 PV-Anlage wird auf Eigenverbrauch umgestellt und nur der überschüssige Strom eingespeist.

Welche Entscheidung sinnvoll ist, kann am besten in einem persönlichen Fachgespräch analysiert werden.

Warum sinkt die Einspeisevergütung jährlich?

Zum einen soll durch das automatische Absenken (Degression) der Markt entlastet werden.

Zum anderen sind Solarmodule und Komponenten preiswerter geworden. Durch die geringeren Investitionskosten sinkt auch die Erforderlichkeit seitens des Staates zur Förderung der Attraktivität einer Anschaffung.

Was ist der Unterschied zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung?
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte, produzierte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Bei der Überschuss- oder Teileinspeisung wird der Strom zunächst für den Eigenverbrauch genutzt. Der überschüssige Strom bzw. restliche Teil wird dann ins öffentliche Netz abgegeben.
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird direkt durch den lokalen Stromnetzbetreiber an den Betreiber der Solaranlage ausgezahlt.
Wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Die Einspeisevergütung entweder als monatliche Abschlagszahlung oder als jährliche Abrechnung ausgezahlt.