Von der GKV in die PKV: Kommt es zur Abwanderungswelle?

Die geplante Gesundheitsreform 2026 soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell entlasten. Im kommenden Jahr sind Entlastungen bei den gesetzlichen Krankenkassen von knapp 16,3 Milliarden Euro geplant. Damit soll, bei unverändertem Fortgang, das zu erwartende Defizit von 15,3 Milliarden Euro gedeckt werden.1 Eine geplante Maßnahme: Außerordentlich die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der GKV anheben. Was bedeutet das konkret?

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze soll außerordentlich um 300 Euro angehoben werden.2 Von aktuell 5.812,50 Euro im Monat auf 6.112,50 Euro monatlich.2 Aufs Jahr gerechnet ist das eine Erhöhung von 69.750 Euro auf 73.350 Euro.2 Ersten Schätzungen zufolge wären zwischen 5,4 und 6,9 Millionen GKV-Mitglieder betroffen.2

Wichtig: Die Anhebung ist als zusätzliche Erhöhung für 2027 geplant. Die reguläre Erhöhung ist dabei noch nicht eingeplant. Heißt, die Beitragsbemessungsgrenze könnte noch höher liegen.2

1 bibliomedmanager.de, „Warken verteidigt Sparpläne”, 13.05.2026

2 tagesschau.de, „Diese Kosten könnten auf Kassenpatienten zukommen”, 23.04.2026

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Das ist die Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, legt das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegesicherung berechnet werden. Einkommen, welches über dieser Grenze liegt, wird in die Berechnung nicht miteinbezogen und bleibt beitragsfrei. Steigt die BBG, wird ein höheres Einkommen bei der Berechnung der GKV-Beiträge berücksichtigt, wodurch die insgesamt gezahlten Beiträge steigen.

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Erhöhung der BBG: Flucht in die PKV?

Die geplante Anhebung der BBG könnte zu einer Wechselwelle von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung (PKV) führen. Kalkuliert wird bereits jetzt mit einer „Abwanderungswelle“ von knapp 100.000 bisherigen GKV-Mitgliedern in die PKV.

Warum? Weil durch die geplante zusätzliche Erhöhung teilweise Mehrkosten von knapp 400 Euro entstehen können für GKV-Mitglieder. Dazu zwei Beispiele:

  • Beispiel 1: Gesetzlich Versicherte mit einem Einkommen von mindestens 73.350 Euro können mit jährlichen Zusatzbelastungen von 315 Euro rechnen.2
  • Beispiel 2: Für kinderlose Arbeitnehmer kämen weitere 86 Euro dazu, da die Pflegebeiträge von der Anzahl der Kinder abhängen. Das wären Mehrkosten von rund 400 Euro, wobei die gezahlten Sozialbeiträge vom versteuernden Einkommen abgezogen werden und damit die Nettobelastung geringer wird.2

2 tagesschau.de, „Diese Kosten könnten auf Kassenpatienten zukommen”, 23.04.2026

Anhebung der Versicherungspflichtgrenze: Verlust der Wahlfreiheit

Neben der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze soll die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr ebenfalls außerordentlich um 300 Euro pro Monat angehoben werden.3 Kurz erklärt: Die Versicherungspflichtgrenze ist ein Schwellenwert, ab dem ein Wechsel von der GKV in die PKV für Arbeitnehmer überhaupt möglich ist.

Somit hat die geplante Anhebung einen gravierenden Effekt auf viele gesetzlich Versicherte, welche bisher über dem Grenzwert lagen. Diese würden dann unter die Wechselschwelle fallen und wären in doppelter Hinsicht betroffen.

Zum einen würden Sie die bisherige Wahlfreiheit verlieren. Zum anderen würden höhere Beiträge in der GKV auf Sie zukommen. Laut einer Studie wären davon knapp 880.000 gesetzlich Versicherte betroffen.3

3 investmentweek.de, „Die stille Beitragserhöhung: Wie die GKV-Reform Millionen Gutverdiener heimlich schröpft”, 11.05.2026

Vorteile der PKV

Ein Wechsel in die PKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entweder liegt der jährliche Bruttolohn über der Versicherungspflichtgrenze. Oder die Berufsgruppe ist nicht von der Einkommensgrenze betroffen wie Freiberufler, Selbstständige oder Beamte/-innen. Wer den Schritt in die PKV vornimmt, kann von verschiedenen Vorteilen profitieren, wie beispielsweise:

  • Individuelle Tarifgestaltung
  • Häufig kürzere Wartezeiten bei Arztterminen
  • Schnellere Facharzttermine
  • Hervorragende medizinische Versorgung, zum Beispiel beim Zahnarzt oder im Krankenhaus
  • Innovative Behandlungen

Ein Wechsel in die PKV lohnt sich vor allem für:

  • Höherverdienende Angestellte
  • Selbstständige oder Freiberufler/-innen
  • Beamte/-innen (Zuschuss zu anfallenden Krankheitskosten über die Beihilfe des Dienstherrn)

Somit kann für diese Gruppen ein Wechsel in die PKV im kommenden Jahr noch sinnvoller werden.

Wichtig: Ein Wechsel in die PKV sollte gut überlegt sein. Denn ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht so einfach möglich. Daher empfiehlt sich vorab eine transparente Beratung.

Privat vorsorgen

Wenn ein Wechsel in die PKV möglich ist, bleibt noch die Frage: Ist dieser auch sinnvoll? Das kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern ist immer von der individuellen Lebenssituation abhängig. Doch wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte auf einen hochwertigen Krankenversicherungsschutz setzen.

Ist eine Krankenvollversicherung nicht die ideale Lösung, kann der Abschluss einer Zusatzversicherung in Erwägung gezogen werden. Das hat den Vorteil, dass individuelle Versicherungsbausteine passend zur Lebenssituation ausgesucht werden können, wie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung.

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