Gesundheitsreform und GKV-Gesetzesentwurf: Darum geht es

Die Kosten bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) klettern von Jahr zu Jahr. In 2020 lagen die Ausgaben noch bei rund 249 Milliarden Euro.1 Diese stiegen zuletzt auf knapp 312 Milliarden Euro an.1 Für 2027 wird mit einem Defizit von rund 15 Milliarden Euro gerechnet.1 Für 2030 wird ein Minus von knapp 40 Milliarden Euro erwartet, sollte nicht gegengesteuert werden.1

Daher hat eine Expertenkommission 66 Sparvorschläge zur Reform der gesetzlichen Versicherung erarbeitet. Basierend auf diesen Sparvorschlägen hat das Bundeskabinett Ende April 2026 einen Gesetzesentwurf zur GKV-Beitragsstabilisierung beschlossen.

Aktueller Stand: Konkret sind Entlastungen der gesetzlichen Krankenversicherungen von rund 16,3 Milliarden Euro für das kommende Jahr geplant.1 Bis 2030 sollen weitere knapp 38 Milliarden Euro eingespart werden.1 Betroffen davon sind alle Gruppen: von Kliniken, Krankenkassen über Arzneimittelhersteller bis hin zu Praxen und den Versicherten. Doch wie wirken sich die geplanten Gesetzesvorhaben tatsächlich auf die gesetzlich Versicherten im Alltag aus?

Wichtig: Der vorliegende Gesetzesentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Geplant ist eine Verabschiedung durch den Bundestag, noch vor der Sommerpause, Anfang Juli. Bis zur Beendigung des parlamentarischen Verfahrens kann es allerdings noch zu inhaltlichen Änderungen kommen.1

1 tagesschau.de, „Was sich für gesetzlich Versicherte ändern soll”, 30.04.2026

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GKV-Reform: Blick auf geplante Maßnahmen

Das Sparpaket wurde von Seiten der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Doch was bedeutet das konkret für die gesetzlich Versicherten? Welche möglichen Einschränkungen sind zu erwarten? Wir blicken auf zwei konkrete Reformvorschläge und geben einen Überblick zu weiteren geplanten Gesetzesvorschlägen.

Oberstes Ziel dieser Reform ist es, dass die aktuellen Krankenkassenbeiträge für Versicherte und Unternehmen nicht weiter steigen sollen. Sprich, die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge sollen weiterhin bei jeweils 14,6 Prozent liegen, dem gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz. Dazu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag.

Gesetzesentwurf: beitragsfreie Mitversicherung bei Ehegatten / Lebenspartnern

Bisher war es in vielen Fällen möglich, den Ehepartner oder Kinder ohne eigenen Beitrag in der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung mitzuversichern. Das soll sich in Zukunft ändern. Der ursprüngliche Plan, die kostenlose Familienversicherung komplett zu streichen, ist aber vom Tisch.

Stattdessen ist eine Modifizierung geplant. Laut dem Gesetzesentwurf sollen nur noch folgende Gruppen von der beitragsfreien Familienversicherung profitieren:

  • Kinder und Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr2
  • Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten2
  • Pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze2
  • Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung2

Mitglieder, deren Ehegatten oder Lebenspartner derzeit beitragsfrei mitversichert sind, sollen ab 2028 einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Ursprünglich waren sogar 3,5 Prozent geplant. Insgesamt sollen die Einsparungen durch diese Maßnahme bei 1,6 Milliarden Euro liegen.1

Unser Tipp: Aufgrund der möglichen steigenden Kosten und sinkenden Leistungen kann es bei Vorliegen der Voraussetzungen Sinn machen, über einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung nachzudenken. Ob sich ein Wechsel lohnt, kann in einem persönlichen Beratungsgespräch, z. B. bei einem professionellen Finanzcoaching, besprochen werden.

2 bundesgesundheitsministerium.de, „Die wesentlichen Regelungen im Detail”, 29.04.2026

Gesetzesentwurf: Zahnersatz

Ein weiterer Punkt des Gesetzesentwurfes zur Entlastung der GKV ist die Kürzung bei den Festzuschüssen für den Zahnersatz. Dieser liegt aktuell für Patienten in der GKV bei 60 Prozent. Geplant ist eine Senkung um zehn Prozent auf 50 Prozent und somit auf das Niveau von vor 2020.2

Festzuschuss für ZahnarztAktuelle RegelungGesetzesvorschlag
Für Patienten der GKV60 Prozent50 Prozent
Für Patienten mit regelmäßiger Vorsorge (5 Jahre)70 Prozent60 Prozent
Für Patienten mit regelmäßiger Vorsorge (10 Jahre)75 Prozent65 Prozent
Für Patienten mit Härtefallregelung100 Prozent100 Prozent

Unser Tipp: Schon jetzt gibt es finanzielle Lücken beim Zahnersatz. Diese könnten sich durch die Gesundheitsreform weiter vergrößern. Ein weiterer Grund, warum eine individuelle zahnärztliche Vorsorge noch stärker in den Fokus rückt. Welche Zahnzusatzversicherung am besten zu einem passt, kann in einer persönlichen Beratung herausgefunden werden.

2 bundesgesundheitsministerium.de, „Die wesentlichen Regelungen im Detail”, 29.04.2026

Weitere Vorschläge

Neben den bereits genannten Maßnahmen sollen laut dem Gesetzesentwurf zur GKV-Beitragsstabilisierung weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Anpassung der Hautkrebs-Früherkennung, sprich die Vorgaben für ein Hautkrebs-Screening inhaltlich zu überprüfen und eine Umstellung auf ein risikobasiertes Screening zu berücksichtigen. Ein Änderungsbeschluss soll bis Ende 2027 gefasst werden.2
  • Erhöhung von Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten in der Apotheke auf mindestens 7,50 Euro bis maximal 15 Euro (aktuell: mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro)3
  • Homöopathie soll als gesetzliche Kassenleistung wegfallen.4
  • Geplante Einführung einer sogenannten Zuckerabgabe ab 2028, welche jährlich knapp 450 Millionen Euro einbringen soll.4
  • Einmalige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 300 im Monat für das Jahr 2027. Laut dem Gesetzesentwurf sollen dadurch 2,4 Milliarden Euro in die gesetzlichen Krankenkassen fließen. Außerdem soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze um einmalig 3.600 Euro im kommenden Jahr erhöht werden. Somit wird ein Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert.5

2 bundesgesundheitsministerium.de, „Die wesentlichen Regelungen im Detail”, 29.04.2026

3 merkur.de, „Zuzahlung für Medikamente steigt: Apotheke wird für alle teurer”, 04.05.2026

4 tagesschau.de, „Was sich für gesetzlich Versicherte ändern soll”, 30.04.2026

5 bundesgesundheitsministerium.de, „Gesetzesentwurf der Bundesregierung", 30.04.2026

Privat vorsorgen

Die GKV bietet vielen Menschen eine solide Grundversicherung an mit Zugang zu ärztlichen Leistungen, Krankenhausbehandlungen und weiteren Möglichkeiten. Doch die Leistungen sind begrenzt und in den kommenden Jahren könnten sich die Leistungskürzungen fortsetzen. Es kann sogar passieren, dass Leistungen komplett aus dem Leistungskatalog verschwinden. Deshalb kann die Nutzung einer privaten Zusatzversicherung eine attraktive und sinnvolle Ergänzung sein. Damit Versicherte von noch mehr Leistung profitieren.

Um das zu ermöglichen, arbeiten die BKK Linde und die Generali Deutschland Krankenversicherung seit Jahren eng zusammen, um gesetzlich Versicherten diesen erweiterten Gesundheitsschutz anbieten zu können, wie:

  • Zahnzusatzversicherung
    Absicherung von hochwertigem Zahnersatz
  • Krankenhauszusatzversicherung
    Chefarztbehandlung, Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer
  • Ambulante Zusatzversicherung
    Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen und alternative Heilmethoden
  • Krankentagegeldversicherung
    Finanzielle Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Pflegezusatzversicherung
    Ergänzender Schutz im Pflegefall

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