Dieser Artikel in Kürze
- Das EEG wurde bereits am 1. April 2000 eingeführt und seitdem mehrmals reformiert und angepasst.
- Das aktuelle Erneuerbare-Energie-Gesetz muss bis Ende 2026 reformiert werden, da die gegenwärtige Einspeisevergütung bloß noch bis zum Ende des Jahres von der EU beihilferechtlich genehmigt ist.
- Geplant ist, die Einspeisevergütung für neue, kleinere PV-Anlagen in Zukunft abzuschaffen und langfristig durch eine Direktvermarktung zu ersetzen.
EEG-Novelle 2027: Das steckt dahinter
Zunächst ein kurzer Blick auf das EEG: Das Erneuerbare-Energie-Gesetz wurde bereits am 1. April 2000 eingeführt. Ziele des EEG sind der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Klimaschutz voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wurde das Erneuerbare-Energie-Gesetz mehrmals reformiert. Zuletzt im Jahr 2024. Und warum muss das EEG bis Ende des Jahres angepasst werden?
Das hängt mit der aktuellen Einspeisevergütung zusammen. Diese ist laut EU bloß noch bis Ende des Jahres genehmigt. Sprich, zu Beginn des Jahres 2027 muss eine andere Art der Vergütung erfolgen. Diese geplanten gesetzlichen Änderungen haben Auswirkungen für Besitzer von PV-Anlagen.
EEG-Reform: die geplanten Änderungen
Ende Juli 2027 wurde die Novelle des EEG durch das Bundeskabinett beschlossen.1
Wichtig: Es handelt sich bisher nur um einen Regierungsentwurf und im weiteren Gesetzgebungsverfahren kann es noch zu Änderungen kommen. Neben der Zustimmung des Bundestages bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates sowie die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission für die EEG-Reform.2
Update: Eine erste Lesung im Bundestag erfolgt am 24. September 2026.2 Geplant sind laut dem aktuellen Entwurf unter anderem folgende zentralen Punkte:3
- Abschaffung der garantierten Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen ab Januar 2027 auf Hausdächern, welche den Strom künftig selbst vermarkten sollen. Stichwort: Direktvermarktung.
- Bestimmte Neuanlagen sollen eine Übergangszahlung von 36 Monaten erhalten laut der EEG-Reform 2027.
- Die Übergangszahlung soll bei 5,20 Cent pro Kilowattstunde liegen.
- Die Einführung eines Direktvermarktungs-Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für PV-Anlagen unter 25 kW für maximal 48 Monate.
- Laut Reform des EEG soll es einen Bestandsschutz für PV-Anlagen geben, welche noch bis Ende des Jahres 2026 in Betrieb gegangen sind.
1 bundesregierung.de, „Energiepolitik: Planbar, effizient und sicher”, 29.06.2026
2 photon.info, „EEG-Novelle im Bundestag”, 14.09.2026
3 bundeswirtschaftsministerium.de, „Gesetzesentwurf der Bundesregierung”, Juli 2026
Wegfall der garantierten Einspeisevergütung
Ein zentraler Punkt der EEG-Novelle ist der schrittweise Wegfall der bisherigen garantierten Einspeisevergütung für nach 2027 installierte Anlagen. Heißt, die garantierte Einspeisevergütung läuft zum Ende des Jahres 2026 aus.
Allerdings fällt diese nicht sofort komplett weg, sondern es wird eine Übergangsphase geben. Diese soll 36 Monate dauern und es wird eine Vergütung von 5,2 Cent gezahlt, bis der Wechsel in die Direktvermarktung erfolgt ist. Welche PV-Anlage ab 2027 davon betroffen ist, hängt von der jeweiligen Leistung ab:
| Anlagenleistung | Übergangszahlung bei Inbetriebnahme bis spätestens |
|---|---|
| Unter 50 kWp | 31. Dezember 2027 |
| Unter 25 kWp | 31. Dezember 2028 |
| Unter 7 kWp | 31. Dezember 2029 |
Einführung eines Direktvermarktungsbonus
Ab 2031 soll dann die Übergangszahlung komplett wegfallen. Laut dem aktuellen EEG-Entwurf liegt die Höhe der Übergangszahlung bei geplanten 5,2 Cent pro Kilowattstunde. Für beispielsweise PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 25 kW soll es noch einen Bonus geben.
Dieser Direktvermarktungsbonus soll, laut EEG-Reform 2027, 1,5 Cent pro Kilowatt 2027 betragen. Damit sollten zusätzliche Kosten für Messung, Steuerung und Datenübertragung an den Vermarktungsdienstleister übertragen werden.
EEG 2027: weitere geplante technische Änderungen
Eine weitere Änderung soll die maximale Einspeisung ins öffentliche Netz betreffen. Denn neue Dachanlagen unter 100 kW Leistung sollen ab 2027 bloß noch die Hälfte der Leistung ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Geplant ist, dass der übrige Strom möglichst für den eigenen Bedarf genutzt oder gespeichert wird. Ansonsten soll die Anlage gedrosselt werden.
Des Weiteren sollen neue PV-Anlagen einen integrierten Smart Meter besitzen. Dieser soll, im Zusammenspiel mit der Steuerungseinheit, sowohl die Direktvermarktung als auch netzdienliche Steuerung ermöglichen.
Wahl der PV-Anlage: an die Zukunft denken
Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine PV-Anlage anzuschaffen, sollte diese Entscheidung nicht zu lange hinauszögern. Denn geht die neue Photovoltaik-Anlage bis Ende 2026 noch in Betrieb, dann erhalten Besitzer die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre. Das bietet vor allem mehr Sicherheit bei den langfristigen Vergütungsbedingungen.
Für Privathaushalte mit kleinen PV-Anlagen sind spezialisierte Anbieter, wie unser Premium-Partner Enpal, sehr gut geeignet. Dieser kann eine Energielösung anbieten, welche alles abdeckt und auch direkt die Direktvermarktung übernimmt. Somit haben Kunden alles aus einer Hand, vom Aufbau der Anlage bis hin zur Vermarktung des überschüssigen Stroms.
Fragen und Antworten: EEG-Novelle 2027
Wann kommt die nächste EEG-Novelle?
Was besagt das neue EEG-Gesetz?
Das neue EEG ist per se kein neues Gesetz, sondern eine Reform des aktuellen Erneuerbare-Energie-Gesetzes. Neben der Reform des EEG-Gesetzes wurde ein begleitendes Netzanschlusspaket auf den Weg gebracht.
Ziele sind unter anderem, die Netze zu stabilisieren und Energiekosten zu senken.