Steuerreform 2025: Was wurde nach dem Ampel-Aus beschlossen?

Die Fraktionen der ehemaligen Koalition haben Steuerentlastungen und finanzielle Verbesserungen für Familien mit Kindern beschlossen. Dazu gehören u. a. Entlastungen bei der Einkommenssteuer sowie die Erhöhung des Kindergelds.

Steuerentlastungen bei der Einkommenssteuer: Grundfreibetrag und neue Einkommensgrenzen

Die Steuerreform soll vordergründig den Effekt der kalten Progression* ausgleichen. Dafür wird beispielsweise der Grundfreibetrag angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Der Grundfreibetrag wird 2025 zunächst um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 12.348 Euro geplant.

Als Inflationsausgleich ist weiterhin vorgesehen, die Steuertarife anzupassen, indem die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz gilt, nach oben verschoben werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt 2025 erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 68.430 Euro (bisher 66.761 Euro). Die bisherige Grenze für die sogenannte Reichensteuer bleibt jedoch unverändert bei 277.826 Euro. Dann liegt der Steuersatz bei 45 Prozent. Entlastung soll auch die Verschiebung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag bringen. Somit fällt bis zu einer Gesamtjahressteuer von 19.950 Euro (bzw. 39.900 EUR bei Eheleuten / Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft) kein Solidaritätszuschlag an.

Durch die Verschiebung der verschiedenen steuerlichen Grenzen kann künftig vor allem bei Beschäftigten mit niedrigem bis mittlerem Einkommen mehr Netto vom Brutto übrigbleiben.

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Mehr Geld für Familien

Der Kinderfreibetrag steigt in 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil) und ab dem Jahr 2026 auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil). Am 1. Januar wurde das Kindergeld von 250 auf 255 Euro pro Kind leicht erhöht.

Fazit

Was dürfen wir von der Steuerreform 2025 erwarten?

Steuerreformen können nicht nur Entlastung bringen, sondern auch Möglichkeiten eröffnen. Ein Finanzcoach berät dazu, beispielsweise um die Altersvorsorge aufzubessern oder bereits frühzeitig einen Vermögensaufbauplan für das Kind einzurichten.

Hinweis: Wie hoch die steuerliche Entlastung letztendlich ausfällt, hängt von den individuellen Verhältnissen ab, die von einem sachkundigen Steuerberater berechnet werden kann.