Dieser Artikel in Kürze
- Millionen Menschen in Deutschland gehen für eine zusätzliche Einkommensquelle einem Minijob oder Nebenjob nach.
- Minijob und Nebenjob sind Beschäftigungsformen, bei denen man im Hinblick auf Arbeitszeit, Verdienstgrenzen, Besteuerung und Sozialversicherungspflicht Unterschiede beachten muss.
- Die Minijob-Grenze liegt aktuell bei durchschnittlich 538 Euro im Monat. Das heißt, es können im gesamten Jahr bis zu 6.456 Euro abgabenfrei hinzuverdient werden.
Minijobber und Nebenjobber in Deutschland
Die meisten machen es aus finanziellen Gründen; andere, um sich schrittweise beruflich neu zu orientieren oder um ein Hobby zu Geld zu machen: Einen Nebenjob aufnehmen. In Deutschland sind neben der klassischen Vollzeitbeschäftigung verschiedene Teilzeitvarianten oder Minijobs möglich, die „solo“ oder als Nebenjob ergänzend zur Haupttätigkeit ausgeübt werden können.
Für Jugendliche und Studierende sind solche geringfügigen Beschäftigungen eine gute Möglichkeit, das Taschengeld aufzubessern oder erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Auch vielen Rentnerinnen und Rentnern reicht ihre Rente nicht zum Leben und sie müssen sich etwas hinzuverdienen. Viele leben auch einfach lieber ein flexibles Arbeitsmodell z. B. mit einem Teilzeitjob oder zusätzlichem Minijob.
Vergleich: Minijob und Nebenjob
Viele Nebenjobs sind Minijobs. Diese lohnen sich besonders, weil davon weder Beiträge für die Arbeitslosenversicherung oder die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie keine oder nur eine geringe Lohnsteuer abgeführt werden. Die Verdienstobergrenze für einen Minijob liegt 2024 bei 538 Euro pro Monat.
| Facts Minijob | Facts Nebenjob | |
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| Beschäftigungsart |
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| Entgeltgrenze |
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| Arbeitszeit |
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| Sozialversicherungspflicht |
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| Einkommenssteuer-pflichtig? |
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Gilt das Arbeitsrecht? |
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| Auswirkungen für Minijobber und Nebenjobber im Vergleich |
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Arbeiten im Nebenjob
2022 hatten 1,9 Millionen aller Berufstätigen in Deutschland neben ihrer Haupttätigkeit mindestens eine weitere Tätigkeit. Die Zweitjobquote lag damit bei 4,6 Prozent1. Grundsätzlich dürfen Beschäftigte eine Nebentätigkeit aufnehmen, ohne ihre Arbeitgeber darüber zu informieren2. Das Recht auf Nebentätigkeiten kann jedoch durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt sein. Üblich sind Regelungen, nach denen Nebentätigkeiten vor Aufnahme angezeigt werden.
1ihk.de, „Grenzen im bestehenden Arbeitsverhältnis – Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbot“, April 2023
2destatis.de, „Erwerbstätige, die mehr als eine Tätigkeit ausüben“