Dieser Artikel in Kürze
- Die Riester-Rente bietet die Möglichkeit, staatlich gefördert und steuerbegünstigt eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen.
- Riestern ist durch die Grund- und Kinderzulage vor allem für Familien und Alleinerziehende attraktiv.
- Bereits mit kleinen Beiträgen lässt sich eine ansehnliche, zusätzliche Altersversorgung aufbauen, Besserverdienende profitieren von Steuervorteilen.
Für wen lohnt es sich, jetzt einen Riester-Vertrag abzuschließen?
Da die gesetzliche Rente für die allermeisten nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten, ist privat vorzusorgen Pflicht! Eine Option ist die Riester-Rente. Sie steht allen offen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (unmittelbar förderberechtigt). Personen, die nicht unmittelbar förderberechtigt sind, aber mit einem unmittelbar Förderberechtigten verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, können ebenfalls riestern (mittelbar förderberechtigt).
Wegen der besonderen Förderanreize mit Grundzulage und Kinderzulage ist Riestern vor allem für Familien und Alleinerziehende interessant. Hier ist das Verhältnis von Zulagen und eigenen Beiträgen besonders günstig, sodass – vorwiegend staatlich finanziert – über die Jahre eine beachtliche Summe zusammenkommt.
Diese Vorteile bietet die Riester-Rente
| STAATLICHE ZULAGEN u.a. Grund- und Kinderzulage | Die Riester-Rente bietet attraktive staatliche Zulagen, die jährlich ausgezahlt werden. Als staatliche Zuschüsse gibt es eine Grundzulage und ggf. Kinderzulagen sowie einen Berufseinsteiger-Bonus. |
| STEUERVORTEILE Beiträge sind steuerlich absetzbar | Die Beiträge, die in einen Riester-Vertrag fließen, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag liegt einschließlich der staatlichen Zulagen bei 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft automatisch, ob im jeweiligen Fall entweder der Steuerabzug oder die Zulagen günstiger wirken. Sofern der Steuerabzug vorteilhafter ist, wird die Differenz als Steuerrückerstattung ausgezahlt. |
| FLEXIBILITÄT Rente und Kapitalzahlungen sind möglich | Bei Rentenbeginn kann ein Teil des angesparten Kapitals (bis zu 30 %) als Einmalzahlung entnommen werden. Der Rest wird als monatliche Rente ausgezahlt. So wird eine flexible Anpassung an die individuellen finanziellen Bedürfnisse im Ruhestand ermöglicht. |
| BEITRAGSGARANTIE Beiträge und Zulagen sind zu 100 % garantiert | Riester-Verträge bieten eine Kapitalgarantie. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen bei Rentenbeginn mindestens in voller Höhe zur Verfügung stehen. Das verschafft Sicherheit und minimiert das Risiko eines Kapitalverlusts. |
| HINTERBLIEBENENSCHUTZ | Bei verheirateten oder verpartnerten Paaren erhalten die Partnerinnen oder Partner im Todesfall eine Hinterbliebenenleistung. |
Wie hoch ist die Riester-Förderung?
Die Idee hinter der Riester-Rente ist, dass der Staat beim Sparen kräftig unterstützt. Als Grundzulage gibt dieser in jedem Jahr 175 Euro und für jedes Kind mit einem Geburtsjahr 2008 und jünger 300 Euro dazu. Für ältere Kinder sind es jeweils 185 Euro. Sofern beide einen Riester-Vertrag abschließen und jeweils mindestens 60 Euro jährlich einzahlen, können auch die Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von förderberechtigten Personen einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen erwerben. Als Berufseinstiegsbonus können Menschen unter 25 Jahren einmalig 200 Euro erhalten.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag fließen. Wird weniger eingezahlt, erhält man die Zulagen nur anteilig. Die Riester-Zulagen werden angerechnet und mindern den Mindesteigenbetrag. Nach oben sind die Beiträge auf 2.100 Euro jährlich gedeckelt.
Die jährliche Riester-Förderung am Beispiel
Beispiel 1
- Ehepaar aus NRW
- beide 35 Jahre alt
- zwei Kinder: 7 und 4 Jahre alt
- rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen: Alleinverdiener mit 35.000 brutto im Jahr
- kirchensteuerpflichtig
| Sparleistung Ehemann im 1. Jahr | 1.400 Euro (= 4 % vom Bruttovorjahreseinkommen) |
| Mindestbeitrag Ehefrau pro Jahr | 60 Euro |
| Sparleistung gesamt: | 1.460 Euro |
| Grundzulage: | 350 Euro (= 2 × 175 Euro) |
| Kinderzulagen: | 600 Euro (= 2 × 300 Euro) |
| Jährliche Zulagen gesamt: | 950 Euro |
| Eigenbetrag: | 510 Euro (= 1.460 Euro minus 950 Euro) |
Bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren erhält die Familie eine staatliche Förderung in Höhe von 24.842 Euro1.
1 Inklusive Steuerersparnis, Berechnung der zusätzlichen Steuerersparnis nach aktuell gültigem Steuertarif
Beispiel 2
- Single
- 35 Jahre alt
- Steuerklasse I
- rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen: 53.000 Euro brutto im Jahr
- kirchensteuerpflichtig in NRW
| Sparleistung | 2.100 Euro (= Höchstbetrag) |
| Grundzulage: | 175 Euro |
| Steuervorteile: | 647,46 Euro2 |
| Eigenbetrag: | 1.277,54 Euro (= 2.100 Euro minus 175 Euro minus 647,46 Euro) |