Dieser Artikel in Kürze
- Immer mehr Menschen schaffen sich hochpreisige Drohnen mit Kameras an – für die private oder kommerzielle Nutzung.
- Wer eine Drohne besitzt, muss einiges beachten: von verschiedenen Versicherungs- und Kennzeichnungspflichten sowie Kompetenznachweisen bis zu behördlichen Zulassungen.
2022 gab es über 400.000 Drohnen in Deutschland.1 Die Mehrheit davon wird privat genutzt. Erwartet wird der Ausbau der gewerblichen Nutzung von Drohnen mit Kameras in vielfältigen Branchen.
1 statista.com,
„Prognose des Bestandes an kommerziell und privat genutzten Drohnen in Deutschland in den Jahren 2022 bis 2030 ", Juli 2023
Mögliche Anwendungsfelder für Drohnen sind:
- Videoaufnahmen aus der Luft für die Medien- und Unterhaltungsbranche, aber auch für Fotografinnen, Immobilienmakler, Landwirtinnen, Jäger etc.
- Dokumentation von Schäden für Versicherungen
- Inspektion von (großflächigen und schwer zu erreichenden) Infrastrukturanlagen für eine effizientere Wartung
- Nutzung zu Hobbyzwecken: Landschaftsaufnahmen, Tierbeobachtungen
- Katastrophenschutz
Allerdings sollte man sich auch der Gefahren bewusst werden, die von Drohnen ausgehen können. Dazu zählen z. B. Schäden durch Flugunfälle wie eine zerstörte Fensterscheibe am Nachbarhaus, Schäden von aufgrund leerer Akkus abgestürzten Drohnen bis hin zu Kollisionen mit Flugzeugen.
Kamera und Drohne versichern: die gesetzlichen Anforderungen
Drohnen gelten als Luftfahrzeug und unterliegen somit dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie weiteren gesetzlichen Vorgaben:
Die Drohnen-Haftpflicht
Als Spielzeug klassifizierte und leichte Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. Für alle anderen Drohnen besteht seit 2017 laut LuftVG die gesetzliche Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Drohnen abzuschließen. Und zwar unabhängig davon, ob Drohnen privat oder gewerblich genutzt werden.2 Mit einer Ausnahme, nämlich wenn Drohnen ausschließlich in geschlossenen Räumen benutzt werden.
2 dipul.de, „Mindestalter und Versicherungspflicht für Drohnennutzende“
Für die Wahl der Absicherung von Drohnen muss unterschieden werden zwischen privater und gewerblicher Nutzung:
| Drohne | |
| private Nutzung | gewerbliche Nutzung |
| Werden Drohnen nur privat genutzt, können sie häufig einfach über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. | Für größere Drohnen und bei kommerzieller Nutzung ist eine eigenständige Drohnen-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben und ggf. auf für „Hobby-Vielflieger“ interessant. |
| Je nachdem, wie leistungsstark die Haftpflicht ist, entstehen keine oder geringe Kosten. | Separate Drohnenversicherungen kosten abhängig von der Höhe der Deckungssumme und der Art der Nutzung um die 50 bis 100 Euro im Jahr. |
| Bei teuren Geräten kann eine Kasko-Versicherung sinnvoll sein, die Schäden am Gerät selbst abdeckt. | |
Das „Drohnen-Kennzeichen“
Ausgewiesene Spieldrohnen oder kleine Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und nicht mit Kamera oder Mikrofon ausgestattet sind, benötigen kein Kennzeichen. Für alle weiteren Geräte besteht gemäß der EU-Drohnenverordnung zwar keine Registrierungspflicht, jedoch für die Pilotinnen und Piloten3. Nach der Registrierung beim Luftfahrtbundesamt erhalten sie eine feuerfeste Plakette, die an der Drohne angebracht wird. Auf diesem „Drohnen-Kennzeichen“ müssen Registrierungsnummer, Name und Adresse des Besitzers bzw. der Besitzerin vermerkt sein. So soll sichergestellt werden, dass die Eigentümer nach einem Unfall oder Absturz schnell ausfindig gemacht werden können.
3 easa.europa.eu, „Reisen mit Drohnen“
Der „Drohnen-Führerschein“
Neben der Kennzeichnungspflicht wird für Drohnen ab 250 Gramm auch ein EU-Kompetenznachweis gefordert. Als „Drohnen-Führerschein“ kann je nach Drohnenklasse und -kategorie ein bestandener, anerkannter Online-Test als Kenntnisnachweis ausreichen = Kleiner Drohnenführerschein. Für den Betrieb schwerer Drohnen und für besondere Einsätze braucht es ein EU-Fernpilotenzeugnis = Großer Drohnenführerschein, das ebenso in zugelassenen Prüfungszentren online oder vor Ort erworben werden kann.4
Onlinekurs und -prüfung für den kleinen Drohnenführerschein werden vom Luftfahrtbundesamt angeboten. Den großen Drohnenführerschein kann man in den vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Prüfungszentren absolvieren.
4 lba.de, „Drohnen, Fernpilotenausbildung“
Zudem gilt: Wer beispielsweise außerhalb des Sichtbereiches und höher als die allgemein erlaubten 120 Meter fliegen will, braucht eine separate Zulassung. Auch für das sogenannte Transport- und Spezialwesen ist eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Angesichts des zunehmenden Drohnenverkehrs – auch von autonomen Drohnen, die Dutzende Kilogramm Last transportieren können – steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und erheblichen Schäden. Antikollisions-Systeme sind noch nicht ausgereift und die Gefahren vielfältig. Erfahrung ist eine Sache, eine gute Absicherung von Drohnenflügen die andere.