Dieser Artikel in Kürze
- Der Versicherungsschutz der Reiseabbruchversicherung greift erst nach dem Reisebeginn.
- Damit die Reiseabbruchversicherung greift, muss ein versicherter Grund vorliegen.
- Für einen bestmöglichen Schutz vor und nach der Reise empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Reiseabbruchversicherung: Was ist das genau?
Eine Reiseabbruchversicherung schützt vor unerwarteten Kosten, welche bei einem vorzeitigen Abbruch oder einer Verlängerung der Reise entstehen können. Sie kann beispielsweise nicht genutzte Reiseleistungen oder die Kosten für die Rückreise oder Verlängerung des Aufenthaltes erstatten.
Wichtig: Eine Reiseabbruchversicherung greift immer erst nach dem Antritt der Reise. Wer auch vor dem Antritt der Reise bestmöglich abgesichert sein möchte, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese greift ausschließlich vor dem Reiseantritt.
Mögliche Gründe für einen Reiseabbruch
Grundsätzlich greift eine Reiseabbruchversicherung, wenn ein unvorhergesehener Grund zum Abbruch oder zur Unterbrechung der Reise führt. Das können unter anderem folgende Gründe für einen Reiseabbruch sein:
- Schwere, unerwartete Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwartete Schwangerschaftskomplikationen
- Bruch von Prothesen oder Lockerungen
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Gerichtliche Ladung
- Wiederholung einer Prüfung an der Schule oder Universität
- Elementarereignis am Urlaubsort
- Terroranschlag
- Schwere Schäden am Eigentum wie beispielsweise Einbruch oder Wohnungsbrand
- Tod eines Angehörigen
Wichtig: Ob ein Grund für einen Reiseabbruch vorliegt, hängt immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Reiseabbruchversicherung: Das wird erstattet
Eine Reiseabbruchversicherung deckt, je nach Versicherungsbedingungen, in der Regel:
- Stornierte oder nicht genutzte Reiseleistungen
- Zusätzliche Rückreisekosten oder Umbuchungen
- Nachreise zur Reisegruppe bei einer Unterbrechung
- Hotelkosten bei einer verlängerten Aufenthaltsdauer aufgrund von Krankheit
Das wird nicht erstattet
Doch nicht alle entstehenden Kosten werden durch die Reiseabbruchversicherung gedeckt. Dazu zählen unter anderem:
- Kosten für den Krankenrücktransport (versichert über die Auslandskrankenversicherung)
- Leistungen, die durch arglisitge Täuschung erschlichen wurden
- Verschiebung und Absage von Flügen durch den Reiseveranstalter
- Ereignisse, die für den Reisenden bekannt oder vorhersehbar waren
- Abbruch aus persönlichen Gründen wie beispielsweise Heimweh
Wichtig: Auch in diesem Fall gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Reiseabbruchversicherung bei einem Todesfall
Bei einer unerwarteten schweren Erkrankung oder sogar dem Tod eines Angehörigen ist nicht mehr an Urlaub zu denken. In diesem Fall ist es hilfreich, wenn die Reiseabbruchversicherung vor den zusätzlich anfallenden Kosten schützt. Die Leistungen einer Reiseabbruchversicherung können bei einer Erkrankung oder bei Tod folgender Angehöriger in Anspruch genommen werden:
- Ehepartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Kinder
- Adoptiv- und Stiefkinder
- Eltern
- Schwiegereltern
- Geschwister
- Großeltern
- Enkel
Wichtig: Bei welchen Angehörigen die Reiseabbruchversicherung greift, hängt immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Bestmöglich abgesichert in den Urlaub
Der Urlaub soll zur Erholung und Entspannung beitragen. Hilfreich kann dabei der passende Versicherungsschutz sein – sowohl vor als auch während der Reise. Doch was ist die passende Versicherung? Welcher Tarif ist am besten für mich geeignet?
Diese und weitere Fragen können in einer persönlichen Beratung konkret beantwortet werden.