Reform der Riester-Rente: die Gründe

Die Riester-Rente wurde 2002 als staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt, mit dem Ziel, durch staatliche Zulagen und Steuervorteile den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu ermöglichen. Im Laufe der Jahre haben sich viele Bürgerinnen und Bürger für die Riester-Rente entschieden. Aktuell gibt es noch einen nennenswerten Bestand von knapp 15 Millionen Verträgen.

Um die Attraktivität und Bedeutung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wieder anzukurbeln, setzt die Politik ein klares Signal: Reform statt Abschaffung. Es soll wieder attraktiver werden, privat für das Alter vorzusorgen. Deshalb wird das bisherige Angebot um attraktive und zeitgemäße Produkte erweitert.

Wichtig: Grundsätzlich ist die Bereitstellung einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wichtig. Denn das Problem bei der gesetzlichen Rente ist bekannt: Immer weniger Menschen zahlen ein und gleichzeitig steigt die Anzahl älter werdender Rentner/-innen. Deshalb wird private Altersvorsorge immer wichtiger.

Nachdem der Bundestag für die Reform der privaten Altersvorsorge gestimmt hatte, erfolgte ebenfalls die Zustimmung durch den Bundesrat am 8. Mai 2026.2 Somit wird die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zur Nachfolge der Riester-Rente am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

1 tagesschau.de, „Wie man künftig fürs Alter vorsorgen kann", 27.03.2026

2 bundestag.de, „Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot", 27.03.2026

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Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert.

Die Riester-Reform betrifft Neuabschlüsse ab 2027. Das heißt, bestehende Riester-Verträge können unverändert fortgeführt werden und erhalten weiterhin die aktuelle Förderung. Somit bietet die heutige Riester-Förderlogik zwei große Vorteile: Sowohl bestehende als auch bis Ende 2026 abgeschlossene Verträge sichern wichtige Bestandsschutz- und Flexibilitätsvorteile.

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Reform der Altersvorsorge: Das ändert sich

Bisher galt: Anbieter mussten zu Rentenbeginn garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Hier setzt die Reform der Riester-Rente an.

Zur Auswahl stehen unterschiedliche Varianten, sozusagen eine Art Riester 2.0. Diese lassen sich nach dem Anlagerisiko staffeln:

  • Option #1 – Altersvorsorgedepot: volle Sicherheit (100-Prozent-Garantie)3

Bei dieser Option erhalten Sparer/-innen 100 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Allerdings ist die mögliche Rendite, also die Wertsteigerung, eher gering. Diese Option ähnelt hinsichtlich des Risiko-Rendite-Profits der vorherigen Riester-Rente.

  • Option #2 – Altersvorsorgedepot: mehr Ertrag möglich bei höherem Risiko (80-Prozent-Garantie)3

Diese neue Variante ermöglicht Anleger/-innen mehr Spielraum in Bezug auf die mögliche Rendite. Allerdings steigt auch das Verlustrisiko. Jedoch werden immer noch 80 Prozent der eingezahlten Beträge garantiert.

  • Option #3 – Altersvorsorgedepot: potenziell mehr Rendite, keine Sicherheit3

Neu ist ebenfalls diese Variante, bei welcher die kompletten eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden. Vorteil: höhere Renditechancen. Nachteil: größere Verlustrisiken.

Unser Tipp: Welche Option bestmöglich zu einem passt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Das hängt von unterschiedlichen Aspekten ab, wie der persönlichen Risikobereitschaft. Deshalb ist eine Beratung bei einem professionellen Finanzcoaching zu empfehlen.

3 tagesschau.de, „Wie man künftig fürs Alter vorsorgen kann", 27.03.2026

Die staatlichen Förderungen bei der neuen Riester-Rente

Auch bei den staatlichen Zuschüssen gibt es deutliche Veränderungen: weg von komplizierten Berechnungen des persönlichen Mindestsparbetrags und hin zu einer vereinfachten Förderung mit zwei wesentlichen Bausteinen:

Grundzulage

Jeder eingezahlte Euro wird pauschal mit 50 Cent vom Staat bezuschusst. Das gilt für die ersten 360 Euro des jährlichen Sparbeitrags. Für jeden weiteren gesparten Euro gibt es 25 Cent bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro. So kann die maximale Grundzulage auf 540 Euro steigen.4

Lesebeispiel: Wer 400 Euro im Jahr spart, erhält einen Zuschuss von 50 Cent je gespartem Euro für die ersten 360 Euro und 25 Cent für die weiteren 40 Euro.

Sparspanne pro Jahr

Zuschuss je gespartem Euro

Zuschuss insgesamt
bis 360 Euro50 Centbis 180 Euro
360,01 Euro bis 1.800 Euro25 Centab 180 Euro bis 360 Euro
Insgesamt möglich 540 Euro

Kinderzulage

Eltern erhalten pro Kind jährlich die volle Kinderzulage von 300 Euro. Voraussetzung: monatliche Einzahlung von mindestens 25 Euro. Rechenbeispiele nach unterschiedlichen Sparraten:

Sparrate im Jahr

Zuschuss je gespartem Euro

Zuschuss

Sparsumme plus Zuschuss

Zuschuss für Familie mit 1 Kind

Sparsumme plus Zuschüsse

250 Euro

50 Cent

125 Euro

375Euro

-

-

500 Euro

50 Cent / 25 Cent

215 Euro

715 Euro

300 Euro

1.015 Euro

1.500 Euro

50 Cent / 25 Cent

465 Euro

1.965 Euro

300 Euro

2.265 Euro

2.500 Euro

50 Cent / 25 Cent / 0 Cent

540 Euro

3.040 Euro

300 Euro

3.340 Euro

tagesschau.de, „Wie man künftig fürs Alter vorsorgen kann", 27.03.2026

Starten, statt warten

Die neuen Produkte der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge werden erst zum 1. Januar 2027 verfügbar sein. Doch warum noch so lange warten? Noch bis Ende des Jahres ist der Einstieg in die Riester-Rente möglich und bei der privaten Altersvorsorge gilt: Jeder Monat lohnt sich und zahlt sich langfristig aus. Vier Gründe, warum sich der Abschluss einer Riester-Rente lohnt:

  1. Zulagen und steuerliche Vorteile durch die staatliche Förderung.
  2. Gesetzlich geregelte Sicherheit, denn bestehende Verträge bleiben auch nach der Reform bestehen und diese Verträge profitieren von den heutigen Förderregeln auch ab 2027.
  3. Mehr Flexibilität, denn ab 2027 kann im bestehenden Vertrag die neue Förderung genutzt oder in ein anderes Altersvorsorgeprodukt gewechselt werden.
  4. Besonders Familien mit Kindern sowie Geringverdiener profitieren in vielen Fällen von der aktuellen Riester-Fördersystematik.

Wichtig: Es erfolgt allerdings eine Besteuerung in der Auszahlungsphase anhand des dann persönlichen Einkommenssteuersatzes.

Das passiert mit alten Riester-Verträgen

Für alle Altverträge gilt ein Bestandsschutz. Wer noch einen bestehenden Riester-Vertrag besitzt, hat nach in Kraft treten der Reform folgende Möglichkeiten:

  1. Bestehende Verträge oder neu abgeschlossene Verträge vor dem 1. Januar 2027 können mit den bisherigen staatlichen Förderungen beibehalten werden.
  2. Mit bestehendem Vertrag kann in die neue staatliche Förderung unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen gewechselt werden.
  3. Der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag mit neuen Konditionen inkl. Nutzung der neuen staatlichen Förderungen ist ebenfalls möglich.

Wer zu einem neuen Modell wechseln möchte, braucht sich nicht zu sorgen: Die bisher erhaltenen Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Außerdem besteht die freie Wahl zwischen einem Produkt mit oder ohne Garantie.

Wichtig: Die oben genannten Möglichkeiten gelten nur für bestehende Verträge und solche, die bis Ende des Jahres 2026 abgeschlossen werden. Es können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Jetzt noch Riester-Vertrag abschließen

Flexibler, einfacher und renditestärker: Mit der Reform setzt die Politik nicht nur ein klares Statement für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie zeigt ebenfalls, dass die private Vorsorge für das Alter wieder deutlich attraktiver wird. Jetzt liegt es an einem selbst, rechtzeitig mit der privaten Vorsorge zu beginnen. Denn wer heute handelt, der

  • schließt frühzeitig Versorgungslücken,
  • nutzt aktuelle Fördermöglichkeiten,
  • bleibt in Zukunft flexibel,
  • schafft rechtzeitig eine finanzielle Basis,
  • verschenkt keine Zeit.

Welche Lösung passend ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Deshalb ist eine individuelle Beratung zu empfehlen, um die bestmögliche Lösung für die jeweilige Lebenssituation zu finden.

Private Altersvorsorge endlich angehen oder an die aktuelle Lebenssituation anpassen? Ich berate Sie gerne.

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