Dieser Artikel in Kürze
- Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, unterstützt durch staatliche Zuschüsse und Förderungen.
- Der Abschluss eines neuen Riester-Vertrages bis Ende 2026 kann sich vor allem für zwei Gruppen besonders lohnen.
- Riester-Verträge besitzen einen Bestandsschutz und können auch nach der Riester-Reform voraussichtlich unverändert weitergeführt werden.
Riester-Rente kurz erklärt
Die Riester-Rente ist eine bewährte Form der geförderten privaten Altersvorsorge. Diese wird durch staatliche Zulagen und steuerliche Förderungen unterstützt.
In der Ansparphase wird monatlich oder jährlich privat Geld in einen ausgewählten Riester-Vertrag eingezahlt. Hinzu kommt ein entsprechender staatlicher Zuschuss, welcher besonders attraktiv ist: Die staatliche Förderung umfasst einmal die Grundzulage und kann je nach Anspruch durch die Kinderzulage sowie einen Berufseinsteigerbonus ergänzt werden.
Darüber hinaus kann die Möglichkeit bestehen, von einer Steuerermäßigung zu profitieren. Das hängt aber vom persönlichen Einkommen und den eingezahlten Beträgen ab. Und warum soll es sich noch lohnen, einen Riester-Vertrag bis Ende 2026 abzuschließen?
Riester-Vertrag: Das spricht dafür
#1: Starten statt Warten
Die neuen Produkte der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge werden erst zum 1. Januar 2027 verfügbar sein. Doch warum noch so lange warten? Noch bis Ende des Jahres ist der Einstieg in die Riester-Rente möglich und bei der privaten Altersvorsorge gilt: Jeder Monat lohnt sich.
Wichtig: Ein Umstieg oder Wechsel ab Januar 2027 zu den neuen Altersvorsorgeprodukten ist nicht zwangsläufig erforderlich. Je nach Lebenssituation kann entschieden werden, ob ein Wechsel vorgenommen werden soll.
Unser Tipp: Eine professionelle Beratung schafft Klarheit über die individuell passenden Vorsorgeoptionen und ist deshalb zu empfehlen.
#2: Aktuelle Förderungen nutzen
Wer jetzt noch einen Riester-Vertrag abschließt, profitiert schon jetzt von diesen staatlichen Förderungen. Um die vollen Zulagen für das Beitragsjahr 2026 zu erhalten, müssen 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden. Mögliche Zulagen sind:
- Eine jährliche Grundzulage von 175 Euro pro Person.
- Eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind (Geburt ab 1.1.2008).
- Ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Personen unter 25 Lebensjahren.
Somit können schon jetzt staatliche Förderungen genutzt werden.
#3: Bestandsschutz für Riester-Verträge
Wer noch einen Riester-Vertrag bis Ende 2026 abschließt, profitiert gleich doppelt. Zum einen können für 2026 noch die staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile genutzt werden. Zum anderen sichern sich Kunden die Vorteile des Bestandsschutzes.
Denn auch nach Inkrafttreten der Reform kann der bestehende Vertrag unverändert fortgeführt werden. Je nach persönlicher Situation kann der bestehende Riester-Vertrag später auf die neue Förderlogik oder auf ein neues Altersvorsorgeprodukt umgestellt werden.
Auch wenn die Riester-Reform im Januar 2027 in Kraft tritt, besteht keine Wechselpflicht.
Für zwei Gruppen besonders attraktiv
Mit der Reform wird das Feld der privaten Altersvorsorge breiter aufgestellt. Doch das bedeutet nicht, dass die Riester-Reform für alle Personengruppen vorteilhaft ist. Besonders zwei Gruppen können von der aktuellen Riester-Fördersystematik besonders profitieren:
- Alleinerziehende
- Familien mit geringem Einkommen und mehreren Kindern
Bei einem Riester-Vertrag müssen, um die vollen Zulagen zu erhalten, mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Vertrag eingezahlt werden. Mindestens aber 60 Euro im Jahr. Das Besondere ist, dass die staatlichen Zulagen bereits mit angerechnet werden.
Zum Vergleich: Ab Januar 2027 liegt der jährliche Mindestbeitrag bei 120 Euro.
Deshalb können besonders Familien mit mehreren Kindern und Familien mit geringerem Einkommen von den Stärken der Riester-Rente profitieren. Die aktuelle Förderlogik ermöglicht in vielen Fällen hohe staatliche Zulagen bei vergleichsweise niedrigen Eigenbeiträgen. Für Familien mit mehreren Kindern und Familien mit geringerem Einkommen kann sich daraus ein besonders günstiges Verhältnis von Eigenleistung und Förderung ergeben.
Dazu zwei Rechenbeispiele
Beispiel 1: Familie mit 2 Kindern und einem Jahresbruttogehalt von 35.000 Euro.
Beispiel 2: Alleinerziehender Vater mit einem Kind und einem Jahresbruttogehalt von 22.000 Euro
| Beispiel 1 | Beispiel 2 | |
|---|---|---|
| Jahresbruttoeinkommen | 35.000 Euro | 22.000 Euro |
| mind. 4%-Anteil am Gehalt | 1.400 Euro | 880 Euro |
| Grundzulage | 175 Euro | 175 Euro |
| Kinderzulage | 600 Euro | 300 Euro |
| Gesamt-Förderung | 775 Euro | 475 Euro |
| jährlicher Eigenbeitrag | 625 Euro | 405 Euro |
| monatlicher Eigenbeitrag | 52,08 Euro | 33,75 Euro |
Beratung ist entscheidend
Wer früher an später denkt, verschafft sich einen wertvollen Vorsprung. Warum? Je früher mit dem Aufbau der privaten Altersvorsorge begonnen wird, desto mehr Zeit steht zur Verfügung, um Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.
Doch die passende Vorsorgestrategie ist so individuell wie das Leben selbst. Deshalb kann eine persönliche Beratung hilfreich sein, um eine Vorsorgestrategie zu entwickeln, die zu den heutigen Bedürfnissen und den Zielen von morgen passt.