Gesundheitsreform 2026: Warum ist die Reform notwendig?

Der Bundestag hat abgestimmt: Die Gesundheitsreform 2026 wurde beschlossen und damit ist eine Hürde auf dem Weg zur künftigen Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen genommen. Warum war die Reform überhaupt notwendig?

Weil das gesetzliche Gesundheitssystem vor einem finanziellen Kollaps steht. Allein im kommenden Jahr droht den gesetzlichen Kassen ein Defizit von 15 Milliarden Euro.1 Bis 2030 könnte das auf etwa 40 Milliarden anwachsen, wenn nicht entgegengesteuert wird.1 An diesem Punkt soll die verabschiedete GKV-Reform künftig ansetzen.

Das verabschiedete Gesundheitsreformgesetz wird in Zukunft alle Sektoren des Gesundheitssystems betreffen – von den gesetzlich Versicherten über die Krankenhäuser bis hin zu den gesetzlichen Krankenkassen.

1 bundestag.de, „Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform“, 10.07.2026

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Gesundheitsreform: Was wurde beschlossen?

Ein Blick auf die wichtigsten beschlossenen Regelungen, welche die GKV-Mitglieder betreffen werden:

  • Anpassung der beitragsfreien Familienversicherung2
    Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern erhalten. Weiterhin beitragsfrei mitversichert sind:
  1. Kinder und Eltern mit Kindern unter 12 Jahren
  2. Eltern von Kindern mit Behinderung, welche außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
  3. pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze
  4. Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung.
  5. Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben.
  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG)3:
    Erhöhung der monatlichen BBG um einmalig 300 Euro sowie der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Somit gestaltet sich ein Wechsel von der GKV zur PKV in Zukunft schwieriger.
  • Zuzahlungen3:
    Erhöhung der Zuzahlungsbeiträge bzw. der Zuzahlungsgrenze für Arzneimittel um 50 Prozent
  • Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld3:
    Einführung der Teilkrankschreibung und drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit für 25, 50 und 75 Prozent
    (Inkrafttreten ab 01.07.2028 geplant)
  • Festzuschüsse beim Zahnersatz3:
    Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent
  • Homöopathische Arzneimittel3:
    Keine Erstattung von Kosten für homöopathische Arzneimittel
  • Hautkrebsscreening3:
    Überprüfung der Vorgaben für ein Hautkrebsscreening und Umstellung auf ein risikobasiertes Screening

Gesundheitsreform: Was ändert sich noch?

Grundsätzlich soll folgender Grundsatz gelten: Die Ausgaben sollen sich immer an den Einnahmen orientieren. Um das langfristig umzusetzen, werden neben den gesetzlichen Versicherten auch andere Sektoren die Maßnahmen der GKV-Reform spüren. Betroffen von der GKV-Reform 2026 sind unter anderem folgende Bereiche:

  • Gesetzliche Krankenkassen3:
    • Deckelung der Verwaltungskosten
    • Kürzung der Werbeausgaben um 50 Prozent
  • Bund3:
    • Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren
    • Stufenweises Anheben der Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung
3 bundesgesundheitsministerium.de, „Die wesentlichen Regelungen im Detail“, 29.04.2026

Privat vorsorgen

Die GKV bietet vielen Menschen eine solide Grundversicherung mit Zugang zu ärztlichen Leistungen, Krankenhausbehandlungen und weiteren Möglichkeiten. Doch die Leistungen sind begrenzt und in den kommenden Jahren könnten sich die Leistungskürzungen fortsetzen. Es kann sogar passieren, dass Leistungen komplett verschwinden. Deshalb kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung eine attraktive und sinnvolle Ergänzung sein – auch damit Versicherte von noch mehr Leistung profitieren. Um das zu ermöglichen, arbeiten die BKK Linde und die Generali Deutschland Krankenversicherung seit Jahren eng zusammen, um gesetzlich Versicherten diesen erweiterten Gesundheitsschutz anbieten zu können:

  • Zahnzusatzversicherung
    Absicherung von hochwertigem Zahnersatz
  • Krankenhauszusatzversicherung
    Chefarztbehandlung, Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer
  • Ambulante Zusatzversicherung
    Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen und alternative Heilmethoden
  • Krankentagegeldversicherung
    Finanzielle Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Pflegezusatzversicherung
    Ergänzender Schutz im Pflegefall

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