Dieser Artikel in Kürze
- Bausparen ist aktuell aus zwei Gründen besonders attraktiv: 1. Durch die ausgeweiteten staatlichen Förderungen von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie und 2. Wegen der im Vergleich zu aktuellen Zinsen am Markt günstigeren Darlehenszinsen z. B. bei der Badenia.
- Starke Bauspar-Leistungen für junge Leute: Besonders attraktiv durch Badenia-Jugendbonus von bis zu 200 Euro, freie Verwendungsmöglichkeit bei der Wohnungsbauprämie und der staatlichen Förderung für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers.
- Doppelförderung möglich: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können kombiniert werden.
- Rechtzeitig für später planen: Mit einem Finanzcoaching inklusive Bauspar-Prämiencheck.
Einkommensgrenzen für Arbeitnehmersparzulage haben sich mehr als verdoppelt
Viele nutzen bereits die Option, die vermögenswirksamen Leistungen (VL) samt staatlicher Arbeitnehmersparzulage in ihren Bausparvertrag zu stecken. Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Extra-Zahlungen des Arbeitgebers, die Beschäftigte zum Vermögensaufbau nutzen können, indem sie diese z. B. in ihren Bausparvertrag oder Fondssparplan einzahlen. Seit Jahresbeginn können noch deutlich mehr Beschäftigte von diesem Sparanreiz profitieren. Möglich wurde es durch die Anhebung bzw. mehr als Verdoppelung der dafür geltenden Einkommensgrenzen.
Förderberechtigt ist demnach, wessen zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro (ledig) bzw. 80.000 Euro (verheiratet) nicht übersteigt. Wer unterhalb der neuen Obergrenze bleibt, kann von einer Förderung von 9 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen in Bausparverträgen profitieren.Laut dem Verband der privaten Bausparkassen sind durch die jüngste Novelle ca. 14 Mio. Menschen zusätzlich anspruchsberechtigt1 . Das entspricht etwa 75 Prozent aller in Deutschland steuerpflichtigen Beschäftigten2.
1 bausparkassen.de, „Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenzen werden ab 2024 mehr als verdoppelt“, 17.11.2023
2 Datensammlung zur Steuerpolitik 2023 des Bundesministeriums für Finanzen
Förderbeträge und neue Einkommensgrenzen: Arbeitnehmersparzulage
| Alleinstehende | Verheiratete / Verpartnerte gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz |
|---|---|---|
| Neue Einkommensgrenzen seit 2024 (= steuerpflichtiges Einkommen) | 40.000 Euro p.a. (davor: 17.900 Euro p.a.) | 80.000 Euro p.a. |
max. begünstigte Einzahlungen | 470 Euro p.a. | 940 Euro p.a. |
Fördersatz | 9% | |
max. Arbeitnehmersparzulage | 43 Euro p.a. | 86 Euro p.a. |
Wohnungsbauprämie: Attraktive Doppelförderung zum Bausparen möglich
Auch dieser Fördertopf unterstützt das Bausparen. Die Wohnungsbauprämie von 1952 ist die älteste staatliche Förderung, die Menschen dabei unterstützen soll, Geld für eine eigene Wohnimmobilie zu sparen. Bis zu 140 Euro für Verheiratete oder Verpartnerte bzw. 70 Euro für Singles wandern damit zusätzlich in den persönlichen Bausparvertrag. Für die Wohnungsbauprämie gelten seit 2021 ein erhöhter Fördersatz von 10 Prozent sowie deutlich angehobene Einkommensgrenzen.
Förderbeträge und neue Einkommensgrenzen: Wohnungsbauprämie
Alleinstehende | Verheiratete / Verpartnerte gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz | |
|---|---|---|
Neue Einkommensgrenzen seit 2021 (= steuerpflichtiges Einkommen) | 35.000 Euro p.a. | 70.000 Euro p.a. |
| max. begünstigte Einzahlungen | 700 Euro p.a. | 1.400 Euro p.a. |
Fördersatz | 10% (davor 8,8 %) | |
max. Wohnungsbauprämie | 70 Euro p.a. | 140 Euro p.a. |
Zusammen mit der Arbeitnehmersparzulage ist eine Doppelförderung möglich. Denn: Wer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, ist grundsätzlich auch für die Wohnungsbauprämie förderberechtigt. Vorausgesetzt natürlich, dass alle weiteren Bedingungen erfüllt sind und für die Wohnungsbauprämie eine eigene Sparleistung hinzukommt (keine Doppelförderung bei demselben Geldfluss).
| Alleinstehende | Verheiratete / Verpartnerte gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz |
|---|---|---|
max. Doppelförderung Wohnungsbauprämie + Arbeitnehmersparzulage | 113 Euro p.a. | 226 Euro p.a. |
Die Wohnungsbauprämie wird bei der gewählten Bausparkasse mit einem Vordruck beantragt. Übrigens: Förderberechtigte, die es bisher versäumt haben, haben zwei Jahre rückwirkend Zeit, dies nachzuholen.
Unser Tipp: Für einen ersten Prämiencheck können Sie den www.bauspar-praemiencheck.de der Badenia nutzen.
Modernes Bausparen trifft auch den Nerv der Jüngeren
Bausparen ist aktuell nicht nur dank der möglichen staatlichen (Doppel)Förderung hochinteressant, sondern auch wegen der günstigen Darlehenszinsen für später. Die Badenia bietet hier beispielsweise Bausparen zu besten Bedingungen: ab 0,95 % p.a. nominal bzw. ab 1,42 % p.a. effektiv. Und eines ist dabei klar: Jüngere Menschen haben aufgrund des Alters und des durchschnittlich geringeren Einkommens besonders gute Chancen, staatliche Förderungen zu erhalten. Sie können mit Bausparverträgen frühzeitig mit dem Vermögensaufbau beginnen.
Junge Leute haben besondere Vorteile beim Bausparen
Zum einen betrifft das die freie Verwendungsmöglichkeit bei der Wohnungsbauprämie. Normalerweise ist diese nämlich an eine sogenannte wohnungswirtschaftliche Verwendung gebunden. Alle, die bei Abschluss des Bausparvertrages jünger als 25 Jahre sind,
sind von dieser Verwendungsbindung ausgenommen. Sie können von dieser Ausnahmeregelung einmalig Gebrauch machen und das Geld beispielsweise für Urlaub, Auto oder einen anderen Wunsch ausgeben.
Zum anderen bietet der Badenia-Tarif einen weiteren Vorteil für junge Menschen: den Jugendbonus. Junge Leute zwischen 15 und 25 Jahren können beim Abschluss des ersten Bausparvertrages im Tarif Via Badenia 20 in der Variante ClassicFinanz mit einem Jugendbonus von bis zu 200 Euro planen3. Das Beste daran: Den Jugendbonus gibt es sowohl bei Guthabenauszahlung mit Darlehensverzicht, und zwar unabhängig von einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung, als auch bei Inanspruchnahme des
Bauspardarlehens.
3 Bei Guthabenauszahlung nach Zuteilung und einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren wird ein Jugendbonus auf die Zinsen bis Zuteilung, längstens bis zum Ablauf von 7 Jahren nach Vertragsbeginn, gewährt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Person alleinige Vertragsnehmerin ist.
Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Jugendbonus machen Bausparen 2024 attraktiv
Ob jung oder alt, gerade in den gegenwärtig unbeständigen Zins-Zeiten, lassen sich mit einem bewährten Bausparvertrag einige Vorteile nutzen: die aktuell günstigen Bausparzinsen z. B. bei der Badenia für einen späteren Kredit sichern, die Eigenheimfinanzierung systematisch aufbauen und staatliche Förderungen nutzen.
Bauspardarlehen sind flexibel und können sowohl für den Bau oder Kauf der Traumimmobilie, für Modernisierungsvorhaben (Stichwort: energetische Sanierung) als auch für eine Anschlussfinanzierung verwendet werden.