Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird ab 1. Januar 2027 grundlegend reformiert. Neue Vorsorgeprodukte, erweiterte Fördermöglichkeiten und mehr Flexibilität sollen die finanzielle Vorsorge für den Ruhestand attraktiver machen. Gleichzeitig fällt es vielen Menschen schwer, sich im Dickicht der Fördermöglichkeiten, Vorsorgeprodukte und gesetzlichen Regelungen zurechtzufinden. Umso wichtiger ist es, die eigenen Möglichkeiten zu kennen und eine passende Vorsorgestrategie zu entwickeln. Dabei unterstützen die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und helfen, individuelle Lösungen für die finanzielle Zukunft einzuordnen.

Welche Vorsorgelösungen stehen künftig zur Verfügung?

Die Reform sieht künftig drei unterschiedliche Produktkategorien vor, die unterschiedliche Bedürfnisse von Verbrauchern berücksichtigen und eine optimale Ergänzung der privaten Vorsorge bieten. Das Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie richtet sich an renditeorientierte Sparer, die an den Entwicklungen des Kapitalmarkts partizipieren möchten. Produkte können unter anderem Fonds und bestimmte Anleihen enthalten. Für sicherheitsorientierte Sparer sind Garantieprodukte mit einer 80- oder 100-Prozent-Beitragsgarantie vorgesehen. Ergänzend wird es ein sogenanntes Standardprodukt geben. Dieses darf nach den aktuellen Vorgaben lediglich zwei Fonds enthalten und bietet ebenfalls keine Beitragsgarantie.

Wer kann von der Förderung profitieren?

Eine der wichtigsten Neuerungen der Reform ist die Ausweitung der unmittelbaren Förderberechtigung. Wie bisher zählen dazu unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten, Landwirte, freiwillig Wehrdienstleistende sowie Eltern während einer Kindererziehungszeit. Neu ab 2027 kommen Selbstständige, Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzu.

So sieht die Förderung konkret aus

Kernstück der Förderung bleibt die staatliche Zulage. Nach den aktuellen Planungen gilt:

  • Für Einzahlungen bis zu 360 Euro jährlich beträgt die Förderung 50 Cent pro eingezahltem Euro.
  • Weitere Einzahlungen bis zu 1.800 Euro jährlich werden mit 25 Cent pro Euro gefördert.
  • Die maximale Grundzulage soll damit auf 540 Euro pro Jahr steigen.

Eltern können zusätzlich von einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr profitieren. Wer vor seinem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, soll außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Wichtig zu wissen: Um überhaupt eine Zulage zu erhalten, ist ein jährlicher Mindesteigenbetrag von 120 Euro erforderlich. Die Förderung wird zudem pro Person nur einmal gewährt: für einen Eigenbetrag von max. 1.800 Euro. Wer mehrere Verträge abschließt, erhält dadurch keine doppelte Förderung.

Auch die Auszahlungsphase soll flexibler werden. So können Sparer in der Rentenphase zwischen verschiedenen Auszahlungsmodellen wählen. Des Weiteren besteht weiterhin die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Vermögens auf einen Schlag zu entnehmen. Zusätzlich ist es weiterhin möglich, Guthaben aus den Altersvorsorgeverträgen zur Finanzierung selbst genutzter Immobilien zu verwenden.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Die Reform betrifft Neuabschlüsse ab Januar 2027. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss nichts unternehmen. Bestehende Verträge können unverändert weitergeführt werden, sie bleiben förderfähig und können bei Bedarf auch auf die neue Förderlogik umgestellt werden. Es lohnt sich, gemeinsam mit einem Finanzprofi genau hinzuschauen, welche der alten oder neuen Möglichkeiten für die individuelle Vorsorge ideal sind. Sollte ein Wechsel sinnvoll sein, ist dieser ab 1. Januar 2027 möglich.

Frühzeitig vorsorgen schafft Sicherheit

Die Altersvorsorgereform eröffnet neue Möglichkeiten und soll gleichzeitig den Zugang zur privaten Vorsorge erleichtern. Ob Standardprodukt, Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt: Welche Lösung die richtige ist, hängt immer von den persönlichen Lebenszielen, der individuellen Situation und dem eigenen Sicherheitsbedürfnis ab. Zudem werden Menschen bei der Altersvorsorge auch künftig auf mehrere Bausteine angewiesen sein. Neue Produktkategorien können dabei eine wichtige Rolle spielen. Daneben gehören die betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherungen und weitere Formen des langfristigen Vermögensaufbaus weiterhin zu einer umfassenden Vorsorgestrategie. Mit der Umsetzung der Reform wird die Bedeutung der persönlichen Beratung somit noch weiter zunehmen.

               


 



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Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Die Finanzcoaches helfen ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz „Früher an Später denken“ bieten sie in 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit 50 Jahren eine branchenübergreifende und individuelle Beratung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung.

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