Was, wenn beim Umzug etwas passiert?
Eine Abendwanderung in großer Gruppe mit Laternen oder sogar Musik ist immer wieder was Besonderes! Entsprechend aufgeregt und unaufmerksam sind die Kinder. Schnell ist da etwas passiert. „Wird der Laternenumzug vom Kindergarten oder der Grundschule veranstaltet, stehen die Sprösslinge unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, so die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). „Begleitende Eltern sind hingegen nur dann eingeschlossen, wenn sie zum offiziellen Betreuungspersonal gehören."