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Silvester im kleinen Kreis

Tipps für einen gefahrenfreien Abend: So sind Sie auch beim Feiern im kleinen Kreis „auf der sicheren Seite“.

Dieses Silvester wird ein ganz Spezielles: Auf öffentliche Feiern muss verzichtet und die Kontakte geringgehalten werden. Wegen der hohen Infektionszahlen gilt zum Jahreswechsel ein Versammlungsverbot. Private Treffen müssen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Viele nehmen das zum Anlass, mal wieder einen festlichen Abend in kleiner Runde zu verbringen. Doch auch ohne pompöses Feuerwerk können Gefahrensituationen schnell auftauchen. Mit den Tipps der Versicherungsprofis der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) kommen Sie sicher durch den Abend und in das neue Jahr.

20.00 Uhr: Vorsicht bei Raclette, Grill, Fondue und Co.

Die Gäste sind da, der Tisch ist gedeckt und die Vorfreude auf allen Seiten groß. Nur noch schnell hingesetzt und schon kann das Schlemmen starten. Doch Achtung! „In einem unbedachten Moment werden Kabel von Raclette oder dem elektronischen Tischgrill schnell durch den Raum gespannt und so zu Stolperfallen. Daher die Leitungen am besten immer an der Wand entlang und keinesfalls quer durch das gesamte Zimmer führen“, so die Versicherungsexperten der DVAG. Herunterfallende Geräte können nicht nur Teppich und Laminat ruinieren, sondern auch zu starken Verbrennungen führen. Beim Entzünden von Fondue und Grill gilt: Finger weg vom Spiritus. Der flüssige Brandbeschleuniger hinterlässt nicht selten eine getropfte Spur. Die entflammt beim Anzünden der tatsächlichen Feuerstelle schnell mit. Fürs Fondue ist Brennpaste eine bessere Wahl. Durch ihre feste Konsistenz ist sie einfacher und dadurch sicherer zu entzünden. Grill-Freunde sollten beispielsweise zum Paraffin-Würfel greifen.

22.00 Uhr: Heiße Angelegenheit: Tischfeuerwerke, Zinn- und Wachsgießen

Nachdem ausgiebig zusammen geschmaust, gelacht und erzählt wurde, geht es an die Abendgestaltung. In vielen deutschen Haushalten sind Tischfeuerwerk, Zinn- und Wachsgießen hoch im Kurs. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen sich feuerfeste Untersetzer. Denn gerade Zündschnüre entfachen gerne einmal einen Brand auf dem Tisch. „Werden dennoch Gegenstände im Haus zum Beispiel durch Feuer oder Leitungswasser beschädigt, springt hierfür in der Regel die Hausratversicherung ein. Dazu zählen auch die Hausratgegenstände auf dem Balkon oder der Terrasse", erklären die Versicherungsprofis der DVAG. Wer weder auf diese Spiele noch auf farbenfrohe Deko verzichten möchte, greift am besten zu als „schwer entflammbar“ gekennzeichneten Luftschlangen, Girlanden und Lampions. Vor allem dann, wenn Kinder mitfeiern. In jedem Fall wichtig: die kleinen Partygäste nicht beim Wachsgießen oder Tischfeuerwerk alleine lassen.

24.00 Uhr: Happy New Year: Feuerwerke

Da ist es nun das neue Jahr und all die die guten Vorsätze sollen gefeiert werden. Dieses Mal dürfte der Himmel jedoch ziemlich dunkel bleiben. Die Bundesregierung hat den Verkauf von Pyrotechnik verboten, vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird abgeraten. Aber Vorsicht, wer die übriggebliebenen Wunderkerzen aus dem Vorjahr anzünden will. Ob Balkon, Terrasse oder Garten: Bevor es nach Draußen geht, lohnt sich ein Blick auf den Waschzettel der Winterjacke. Denn viele Kleidungsstücke enthalten synthetische Stoffe. Diese helfen zwar gegen die Kälte draußen, sind aber leicht entzündlich. Vor allem für Kinder, die gerne zu Wunderkerzen und „glitzernden“ Knallkörpern greifen, kann das zur Gefahr werden. Unverändert jetzt und zukünftig bleibt: Blindgänger keinesfalls noch einmal anzünden. Die Feuerwerkskörper starten teilweise verspätet.

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