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Baukindergeld: Alles, was Familien wissen sollten

Wer es bekommt, wie viel es gibt und welche Voraussetzungen gelten – alle Infos auf einen Blick.

Familien können ab sofort das Baukindergeld beantragen. Egal, ob Kauf oder Neubau, Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem sogenannten Baukindergeld fördert der Staat Familien mit Kindern mit 12.000 Euro je Kind.

Das gilt für Immobilien, die ab dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag der Baugenehmigung.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
  • für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände in Deutschland
  • für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigen Kind
  • mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind

Was ist Baukindergeld?

Mit dem Baukindergeld wird der erstmalige Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien gefördert. So möchte der Staat den Mietwohnungsmarkt entlasten und vor allem Familien in die eigenen vier Wände bringen.

Ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus, ist dabei ganz egal. Das Förderprogramm Baukindergeld soll es bis zum 31.12.2020 geben.

Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?

Gefördert werden Familien mit Kindern und Allein­erziehende, die folgende Voraus­setzungen erfüllen:

  • Im Haushalt lebt mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld gezahlt wird.
  • Der Kaufvertrag wurde frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet oder die Baugenehmigung wurde nach dem 01.01.2018 erteilt.
  • Das neue Zuhause wird selbstgenutzt und ist die einzige Wohn­immobilie.
  • Das Haushaltseinkommen beträgt max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird dazu das zu versteuernde Einkommen des Haushalts für die Prüfung herangezogen.
  • Das neue Eigenheim oder die Eigentumswohnung befindet sich in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit der Antragsteller spielt keine Rolle. 

Wie viel Baugeld gibt es?

Pro Kind unter 18 Jahren gibt es einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt kann man 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke genutzt wird. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden beziehungsweise in den Haushalt aufgenommen werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden.

Anzahl der Kinder
Höhe des Baukindergelds Bei maximalem Einkommen
1 12.000 Euro 90.000 Euro
2 24.000 Euro 105.000 Euro
3 36.000 Euro 12.000 Euro
4 48.000 Euro 135.000 Euro
... 12.000 Euro pro weiteres Kind + 15.000 Euro pro weiteres Kind

Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt. Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvor­letzten Jahres vor Antragstellung. Beispiel: Für Anträge im Jahr 2018 gilt Ihr Einkommen von 2016 und 2015. Schauen Sie einfach in Ihre Einkommensteuerbescheide.  

Wie kann ich einen Antrag auf das Baukindergeld stellen?

Einen Antrag können alle berechtigten Personen seit dem 18. September 2018 stellen. Den Zuschuss gibt es für Verträge oder Baugenehmigungen, die bis Ende 2020 abgeschlossen werden.

Anträge können ausschließlich online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Halten Sie unbedingt die Antrags­frist ein:

Einzugsdatum Antrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018           
bis 31.12.2018
ab 18.09.2018 innerhalb von 3 Monaten nach Einzug (Datum der Meldebestätigung Ihrer Gemeinde)

Welche Nachweise brauche ich, um den Zuschuss zu beantragen?

Spätestens 3 Monate nach Ihrem Antrag sollen Sie folgende Unterlagen über das KfW-Zuschussportal nachreichen: Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor der Antragstellung, die Meldebestätigung als Nachweis, dass Sie in Ihrer Immobilie als Hauptwohnsitz wohnen, sowie der Grundbuchauszug als Nachweis, dass Sie der eingetragene Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sind. Detaillierte Anforderungen zu den Unterlagen finden Sie hier.  

Wie wird das Baukindergeld ausbezahlt?

Das Baukinder­geld kann erst nach Prüfung der Nach­weise ausgezahlt werden. Familien, deren Antrag genehmigt wurde, bekommen jedes Jahr 1200 Euro Zuschuss je Kind – und das über insgesamt zehn Jahre. Die Auszahlung erfolgt jährlich. Sie sollten bei der Finanzierung also berücksichtigen, dass Sie das gesamte Geld nicht sofort zur Verfügung haben.

Und wenn sich meine Lebenssituation ändert?

Das Baukindergeld wird nur so lange ausgezahlt, wie Sie auch tatsächlich in der Immobilie wohnen. Wird die Immobilie vorzeitig wieder verkauft oder vermietet, endet die Förderung. Die Eigentümer sind verpflichtet, dies der KfW zu melden. Die bis dahin erhaltene Förderung für die Jahre der Selbst­nutzung muss aber nicht zurück­gezahlt werden.

Wird die Immobilie allerdings z. B. wegen eines Jobwechsels verkauft und dafür eine neue gekauft, läuft die Förderung weiter.

Detaillierte Informationen finden Sie in dem Merkblatt KfW zum Baukindergeld und unter www.kfw.de/baukindergeld.

Was möchten Sie als Nächstes tun?